Stefan Brink will in Baden-Württemberg ein Transparenzportal etablieren. Foto: dpa/Sebastian Gollnow

Der baden-württembergische Informationsfreiheitsbeauftragte Stefan Brink schlägt zum Ende seiner Amtszeit ein Gesetz vor, das Behörden maximale Transparenz aufzwingt. Im Interview erklärt er, warum es Zeit dafür ist.

Zum Jahresende scheidet Stefan Brink als Landesbeauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit aus. Er hinterlässt den Entwurf für ein Gesetz, das Regierung und Verwaltung zu einer bislang kaum vorstellbaren Transparenz verpflichten soll. An diesem Freitag präsentiert er den Gesetzestext in Freiburg – und erklärt sich vorab im Gespräch mit unserer Zeitung.

 

Herr Brink, warum legen Sie drei Monate vor Ende Ihrer Amtszeit ein Transparenzgesetz vor?

Der Zeitpunkt hat mit meinem Ausscheiden nichts zu tun. Wir wollten erst abwarten, wie sich die Koalition aufstellt, die sich im Koalitionsvertrag ja auf ein solches Gesetz verständigt hat und wie insbesondere das Innenministerium mit dem Thema umgeht. Das zieht sich recht lange hin, und wir wollen dabei helfen, dass die Koalition es in dieser Legislaturperiode schafft, ein solches Transparenzgesetz umzusetzen. Wir wenden uns mit dem Vorschlag an die Koalition und die Öffentlichkeit: So kann ein solches Gesetz aussehen.

Warum braucht es das Gesetz?

Bei der Informationsfreiheit ist Baden-Württemberg quasi Schlusslicht vor Bayern, wo es bis heute gar kein entsprechendes Gesetz gibt. Das kann sich das Land bei einem so zentralen Digitalisierungsthema nicht leisten. Zumal das Internet neue Möglichkeiten für die Verwaltung bietet, Informationen mit den Bürgern zu teilen. Verwaltung hat eine dienende Funktion. Alles, was sie tut, ist rechenschaftspflichtig. Transparentes Verwaltungshandeln ist eine Grundlage für Bürgerbeteiligung, es bekämpft Korruption und stärkt das Vertrauen in den Staat. Außerdem liefert es Belege und Begründungen für staatliches Handeln und verbessert die öffentliche Debatte.

Wie soll das konkret gehen?

Über ein vom Land zu finanzierendes Online-Transparenzportal, in das alle Behörden ihre Informationen einstellen. Der Quantensprung zum bisherigen Informationsfreiheitsgesetz besteht darin, dass der Bürger nicht als Antragsteller Informationen anfragt. Stattdessen bietet die Verwaltung alles von sich aus an. Die Holschuld wird durch eine Bringschuld ersetzt, Gebühren entfallen und es gibt keine Kontrolle, wer welche Informationen anfordert.

Das vor zehn Jahren angekündigte Open-Data-Portal des Landes ist krachend gescheitert. Was Sie vorschlagen, ist ungleich größer. Warum soll das diesmal funktionieren?

Weil Hamburg, Bremen, Rheinland-Pfalz und Thüringen es auch können. Letztlich schlagen wir eine Vereinfachung vor. Viele Kommunen im Land sind offen und bürgernah. Bislang muss die Verwaltung aber bei jeder Anfrage entscheiden, welche Information herausgegeben werden kann – und jemand muss die Akten herauskramen. Unser Konzept ist einfacher. Die Verwaltung gibt alles automatisiert heraus, mit wenigen Ausnahmen etwa bei persönlichen Daten, laufenden Ermittlungen oder Geschäftsgeheimnissen. Dann braucht es nur noch entsprechende Kanäle zum Transparenzportal. Durch die E-Akte wird Transparenz massiv erleichtert .

Die letzten Akten zum Schwarzen Donnerstag sah Dieter Reicherter erst nach mehr als zehn Jahren ein, das Innenministerium präsentiert in der Causa Strobl eine Rechnung über 10 000 Euro. So weit her ist es um die Transparenzkultur nicht.

Aber es gibt einen Konsens pro Offenheit. Zu Problemen kommt es wegen Eigeninteressen innerhalb der Verwaltung. Über das eine oder andere spricht sie nicht gerne – etwa aus Angst, dass sie in der öffentlichen Debatte schlecht dasteht. Alle sind sich einig, dass das keine legitimen Gründe sind, Informationen zurückzuhalten.

Zählen Sie deshalb im Gesetzentwurf explizit 33 Arten von Unterlagen auf, die grundsätzlich herausgegeben werden sollen?

In den Behörden denken viele noch in Kategorien wie Amtsgeheimnis oder Verschwiegenheit. Da muss man konkret benennen, was herausgegeben werden muss. Wir haben uns dabei an den Transparenzgesetzen anderer Länder orientiert.

Sie gelten als streitbar gegenüber der Politik, teilweise sind Sie in der Verwaltung unbeliebt. Ist ein Transparenzgesetz mit Ihnen im Amt wahrscheinlicher oder ohne Sie?

Klar tragen wir in den Augen mancher Beamter die Schuld an den vielen aufwendigen Anfragen. Dabei umfasst die Hälfte unserer Arbeit Unterstützung für die Verwaltung. Instrumente wie Bußgelder oder Beschwerden ziehen wir nur heraus, wenn es nicht anders geht.

Wie viel kostet Transparenz?

Dass ein Transparenzportal mehr kostet als den Bürger nicht zu informieren, ist klar. Aber maßgeblich sind nicht die Kosten, sondern dass wir eine transparente Verwaltung wollen – wie im Koalitionsvertrag festgehalten. Wir schlagen vor, dass für das Transparenzportal das Land die Kosten trägt und nicht die Kommunen. So ein Portal wäre deutlich weniger aufwendig und damit günstiger als weiterhin alles über einzelne Anfragen abzuwickeln. Behörden werden so entlastet.

In Ihrer Jobbeschreibung steht neben Informationsfreiheit der Datenschutz. In welchem Bereich haben Sie mehr erreicht?

Von der Wahrnehmung und der Zahl der Mitarbeiter her spielt der Datenschutz eine größere Rolle. Die gewichtigeren Fortschritte haben wir bei der Informationsfreiheit erreicht. Bis 2016 gab es überhaupt kein entsprechendes Gesetz im Land. Jetzt haben wir die im Bundesvergleich größte und ich würde auch sagen aktivste Abteilung. Wir beraten Bürger und Beamte, haben viel Erfahrung gesammelt und jetzt diesen Gesetzentwurf vorgelegt.

Wie werden Sie sich vom 1. Januar 2023 an dafür einsetzen, dass das Gesetz Realität wird?

Jedenfalls nicht Kraft eines Amtes. Ich werde in Berlin ein wissenschaftliches Institut aufbauen, das sich mit Digitalisierung und den Auswirkungen auf Datenschutz und Transparenz beschäftigt. Ich bleibe dem Thema also verbunden.

Wo sind denn noch Hebel, um Informationsfreiheit zu befördern?

Ein Volksbegehren war in Hamburg und Berlin effektiv, in Baden-Württemberg sind die Hürden dafür sehr hoch. Klagen etwa auf Grundlage von EU-Recht sind eher kleinteilig. Die größeren Fortschritte wird es dank zivilgesellschaftlicher Gruppen geben. Fragdenstaat, die zentrale Plattform in Deutschland, über die jeder und jede sehr einfach Anfragen an Behörden stellen kann, war für die Entwicklung weit wichtiger als ein paar Landesbeauftragte. Über dieses Portal wurden Hunderttausende Anfragen abgewickelt, teilweise mit harten Bandagen. Auf eine neue gesetzliche Ebene zu kommen, ist natürlich die Hoheit des Gesetzgebers. Wir gehen mit dem Vorschlag für ein Transparenzgesetz bis an die Grenze unserer Zuständigkeit. Alles Weitere ist öffentliche Debatte und politischer Prozess.

Profilierter Digitalexperte

Landesbeauftragter
 Seit 2017 ist Stefan Brink (Jahrgang 1966) für Datenschutz und Informationsfreiheit im Land zuständig. Er wurde auf Vorschlag der Grünen vom Landtag gewählt und berät Bevölkerung und Behörden zu diesen Themen. Die Website netzpolitik.org bezeichnet Brink als „einen der profiliertesten Datenschützer“.

Konflikte
 Insbesondere zum Thema Datenschutz geriet Brink während seiner Amtszeit regelmäßig in die Schlagzeilen – zuletzt im Mai, als er Thomas Strobl (CDU) einen Datenschutzverstoß bescheinigte. Der Innenminister hatte ein Schreiben des Anwalts eines ranghohen Polizisten an einen Journalisten der Stuttgarter Nachrichten weitergegeben.