Andreas Braun will den vom Landesarbeitsgericht vorgeschlagenen Vergleich annehmen. Foto: dpa

Am Dienstag trafen sich die Stadt und der früheren Leiter der Internationalen Abteilung des Klinikums erneut vor dem Arbeitsgericht. Nun liegt ein Vergleichsvorschlag auf dem Tisch. Der Rat muss dem zustimmen.

Stuttgart - Wenn die Parteien den Vergleichsvorschlag des Gerichts annehmen, könnte der erste einer ganzen Reihe von Rechtsstreitigkeiten im Stuttgarter Klinikskandal bald beendet sein. Am Dienstag standen sich die Anwälte der Stadt und der Vertreter des früheren Leiters der Auslandsabteilung im städtischen Klinikum, Andreas Braun, vor dem Landesarbeitsgericht gegenüber. Es ging um die Frage, ob die von der Stadt im März 2017 ausgesprochene fristlose Kündigung gegen Braun rechtens war. Das Arbeitsgericht Stuttgart hatte in der ersten Instanz zwar die reguläre Trennung wegen erheblicher Pflichtverletzungen Brauns bestätigt, die fristlose Kündigung aber für unwirksam erklärt. Die Stadt habe nach dem ersten Bekanntwerden sogenannter doloser Handlungen in der Auslandsabteilung – etwa Bilanzmanipulationen, Untertreue oder Unterschlagung – im Dezember 2015 nicht mit der gebotenen Eile gehandelt und die vorgeschriebene Zwei-Wochen-Frist für eine fristlose Kündigung versäumt. Am Dienstag ging es darum, ob damit das Arbeitsverhältnis des Klinikums mit Andreas Braun noch bis im September 2017 andauerte, womit diesem die entsprechenden Monatsbezüge zustünden. Deshalb war die Stadt in Berufung gegangen.

Der Dezember 2015 ist der Dreh- und Angelpunkt

In der Sache wurden nochmals die zeitlichen Abläufe der Ermittlungen der Steuerfahndung und der Staatsanwaltschaft dargelegt und wann die Stadt ihrerseits ein Anwaltsbüro mit der Aufarbeitung der Vorgänge beauftragte. Rechtsanwältin Nadine Sardo von der Kanzlei BRP Renaud und Partner blieb für die Stadt bei der Auffassung, dass diese sich zunächst an die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft gehalten habe und den Bericht des Rechnungsprüfungsamts vom Dezember 2015 auf deren Bitte unter Verschluss gehalten habe. Erst als dieser von den Ermittlern freigegeben worden sei, habe die Stadt sich für eigene Schritte entschieden. Im Dezember 2015 habe man „noch keinen genauen Bezug“ auf die Verstrickung Andreas Brauns gehabt. Zudem hatte die Stadt als Stütze für die fristlose Kündigung zwei weitere Vorwürfe erhoben. So wird behauptet, Braun habe auf einer Gesundheitsmesse in Dubai dem Konstanzer Landrat Frank Hämmerle zu der Zeit, als er vom Klinikum schon freigestellt war, das Konkurrenzangebot gemacht, er könne sich mit seinen Kontakten im arabischen Raum für den Landkreis bei der Gewinnung von Touristen, auch Medizintouristen, verwenden. Braun sprach von einem folgenlosen „Geplänkel beim Essen“. Und die Stadt behauptet überdies, Braun habe mit Geschäftspartnern eine Art „Komplott“ gebildet, sodass etwas von den dubiosen Geldflüssen auch ihm zugute gekommen sei. Brauns Anwalt Matthias Chromik sagte, die Vorwürfe seien „nicht substantiiert“.

Geld für sieben Monate

Richterin Heide Steer machte den Parteien nach längerer Beratung einen Vergleichsvorschlag. Zuvor sagte sie, auch in zweiter Instanz bestehe „die Möglichkeit, dass das Urteil der ersten Instanz bestätigt wird“. Der Vergleich würde bedeuten, dass Andreas Braun für die sieben Monate zwischen März und September 2017 sein Grundgehalt von knapp 8900 Euro nachgezahlt bekäme. Die ihm vorausgezahlte erfolgsabhängige variable Vergütung soll die Stadt aber mit monatlich 1200 Euro netto davon abziehen dürfen. Damit, so die Richterin, wären die „Interessen und Risiken“ beider Seiten sinnvoll abgewogen. Andreas Braun signalisierte Zustimmung. Er wäre froh, endlich einen Rechtsstreit weg zu haben. Auch Jörg Fecker von BRP Renaud und Partner zeigte sich offen, dem müssen aber noch die Gremien der Stadt zustimmen. Dafür haben sie nun vier Wochen Zeit. Wegen der Vorgänge in der Auslandsabteilung des Klinikums ermittelt die Staatsanwaltschaft gegen 21 Personen in ganz Deutschland. Der Verdacht: Betrug, Bestechung, Untreue.