Die Vorgänge in der Auslandsabteilung beschäftigen das Klinikum weiter. Foto: Lichtgut/Leif Piechowski

Der frühere Leiter der Auslandsabteilung des Klinikums Stuttgart ist zurecht gekündigt worden, urteilt das Arbeitsgericht, nur die fristlose Entlassung hat es für nichtig erklärt. Der Richter aber merkte auch an, dass der ehemalige Leiter der International Unit „nicht der Alleinverantworltiche“ sei.

Stuttgart - Der Skandal um die International Unit (IU), die einige Jahre das Geschäft des städtischen Klinikums mit ausländischen Patienten vor allem aus Saudi-Arabien, Kuwait und den Vereinigten Arabischen Emiraten abgewickelt hat, gehört zu den unrühmlichen Kapiteln des Großkrankenhauses. Einige Jahre verdiente man mit der Einrichtung gutes Geld. So lag der Deckungsbeitrag der IU im Jahr 2013, man hatte 5390 ausländische Patienten behandelt, bei 10,6 Millionen Euro, eine beträchtliche Summe in dem hochdefizitären Klinikum. Doch 2014 lief ein Geschäft mit rund 370 Kriegsversehrten aus Libyen so aus dem Ruder, dass das Klinikum auf Forderungen von 9,4 Millionen Euro sitzen blieb.

Am Mittwoch nun wurde die Kündigung des früheren Leiters der IU, Andreas Braun, vor dem Arbeitsgericht verhandelt. Dieser klagte gegen die fristlose Entlassung Anfang März 2017 und hatte zumindest teilweise Erfolg. In diesem Punkt machte Richter Niki Sänger keine Umstände. Die gesetzliche Zwei-Wochen-Frist von der ersten Kenntnis der kündigungsrelevanten Sachverhalte bis zur erfolgten Entlassung, wie sie für fristlose Trennungen vorgeschrieben ist, sei nicht eingehalten worden, so Sänger. Bereits im Dezember 2015 habe das Rechnungsprüfungsamt der Stadt in einem Prüfbericht Regelverstöße moniert. Hier sei „nicht in der gebotenen Eile“ vorgegangen worden.

Vertrag ohne Vollmacht unterschrieben

Anders verhält es sich nach Ansicht des Vorsitzenden Richters bei der zwei Wochen später nachgeschobenen ordentlichen Kündigung des IU-Leiters. Hier folgte Sänger in zentralen Punkten den Argumenten der Stadt. So habe Andreas Braun schon den Kooperationsvertrag mit der libyschen Übergangsregierung zur Behandlung von Kriegsversehrten „ohne notwendige Vollmacht abgeschlossen“. Dazu autorisiert war der frühere Klinikgeschäftsführer Ralf-Michael Schmitz, von dem sich die Stadt inzwischen getrennt hat – der hielt sich in der Sache aber auffallend zurück. Schon hier sieht Richter Sänger die erste „erhebliche Pflichtverletzung“ Brauns mit weitreichenden Folgen. Es ging schließlich um ein Auftragsvolumen von 26 Millionen Euro.

Der, „gelinde gesagt, nicht gut gestaltete Vertrag“, so Sänger, habe sogenannte Regiekosten etwa für die Unterbringung der Libyer im Hotel, für Verpflegung und Taschengeld (13,5 Millionen Euro hat das Klinikum dafür ausgegeben) gar nicht enthalten. Bewusst „vertuscht“, so der Richter, wurden die Vermittlerprovisionen „in Millionenhöhe“ an drei Geschäftspartner, die Lybia Consulting and Logistic, das Arab-German-Center und an European Health Service, die zusammen immerhin 30 Prozent des Vertragsvolumens ausmachten, „ohne eine erkennbar adäquate Gegenleistung“. Die Zahlungen infolge der „dubiosen Nebenabreden“ habe man mit teils nachträglich rückdatierten „Scheinrechnungen“ zu legitimieren versucht. Diese habe Andreas Braun stets „als sachlich richtig gegengezeichnet – das Geld ist geflossen“. Dabei sei es, betonte der Vorsitzende Richter, um „hohe Summen und keine Peanuts“ gegangen.

„Positive Rückmeldung“ der Leitung

Rechtsanwalt Ewald Bartl führte für seinen Mandanten ins Feld, dieser sei davon ausgegangen, dass er zu diesem Vorgehen „von seinen Vorgesetzten autorisiert war“. Er habe dies alles nur zum finanziellen Vorteil des Klinikums getan und dafür „positive Rückmeldungen“ erhalten, auch durch die Krankenhausleitungsrunde. Bartl: „Das ist besprochen, aber nicht in die Protokolle aufgenommen worden.“ Andreas Braun hat gegenüber dem Gericht erklärt, dass er auch für den Kooperationsvertrag mit Libyen grünes Licht von der Klinikleitung gehabt habe. „Man hat ihn vorgeschickt, der Geschäftsführer hat sich in der Deckung gehalten“, sagte Anwalt Bartl. Er sprach von einer Kündigung wegen „Pflichtverletzungen, die man vorher mitgetragen hat“.

Jörg Fecker, Anwalt der Stadt von der Kanzlei BRP Renaud und Partner, widersprach vehement. „Keine Frage, das Engagement wurde positiv bewertet“, sagte Fecker zu Brauns Aktivitäten. Aber die Umsetzung sei doch eine andere Sache. „Das kann doch nicht nach arabischen Gepflogenheiten geschehen“, betonte Fecker. Er sprach von einem „Missbrauch anvertrauten Geldes – wie es schlimmer nicht geht“.

Keiner will die Verantwortung tragen

Richter Niki Sänger sieht beim früheren IU-Leiter jedenfalls „gravierende Pflichtverletzungen“. Aber direkt an die Adresse von Andreas Braun erklärte er auch: „Wir sagen nicht, Sie sind der Alleinschuldige. Da dürften noch einige andere ihre Pflicht auch gravierend verletzt haben. Aber jeder sagt: Ich trage nicht die Verantwortung.“