Chemnitzer Wissenschaftler sind in einer zweijährigen Studie dem „Union Busting“ auf den Grund gegangen. Infolge der Wirtschaftskrise könnten die Versuche, betriebliche Mitbestimmung mit aggressiven Methoden zu blockieren, noch zunehmen.
Stuttgart/Chemnitz - Es ist eine Minderheit – doch manche Arbeitgeber gehen massiv gegen Betriebsratsarbeit vor. Systematisch versuchen sie, die betriebliche Mitbestimmung auszuhebeln. Das sogenannte „Union Busting“ (Gewerkschaftszerstörung) bringt Arbeitnehmervertreter und -gremien an psychische und physische Grenzen. Die Wirtschaftskrise könnte diese Tendenz verschärfen. Forscher der Technischen Universität Chemnitz und der Beratungsgesellschaft AFB haben dazu über gut zwei Jahre eine bisher einzigartige Studie erarbeitet, die unserer Zeitung vorliegt. Ein Überblick.
Wie verbreitet ist „Union Busting“ hierzulande?
Laut der aktuellen Betriebsrätebefragung des Wirtschaftsinstituts (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung behindern Arbeitgeber geschätzt jede sechste Neugründung von Betriebsräten. Die Macher der Studie haben keine repräsentative Erhebung vorgenommen, sondern Betriebsräte, Manager, Gewerkschafter oder Arbeitsrechtler befragt. „Viele Fälle laufen weitgehend verdeckt oder lassen sich nur schwer ausmachen“, sagt Co-Autor Oliver Thünken, der in den Behinderungen aber einen zunehmenden Trend sieht: „Die Experten haben uns berichtet, dass in ihrer Wahrnehmung die Zahl der aggressiven Arbeitgeber zunimmt und solche Fälle verstärkt auftreten.“ Deren Gegenreaktionen fielen gerade dort besonders harsch aus, wo für die Neugründung von Betriebsräten aktiv geworben werde. Weil die Corona-Krise den Kostendruck erhöht, hält Thünken es für wahrscheinlich, dass latent vorhandene kritische Haltungen von Arbeitgebern nun zu verschärften Maßnahmen führen.
Wo zeigen sich Behinderungen?
Angriffe auf die Mitbestimmung sind nicht auf prekäre Dienstleistungen begrenzt. Sie finden sich auch im als gut reguliert geltenden verarbeitenden Gewerbe, in dem lange Zeit sozialpartnerschaftliche Haltungen dominierten. Davon betroffen, so die Forscher, seien sowohl kleinere Firmen mit patriarchalisch agierenden Eigentümern als auch multinationale Konzerne. Am wahrscheinlichsten seien aggressive Praktiken dort, wo es keine Tradition der Mitbestimmung gibt: in Start-ups, in Betrieben etwa in Ostdeutschland oder in Niederlassungen ausländischer Unternehmen.
Welche Abwehrstrategien sind am gängigsten?
Thünken zufolge behindern manche Arbeitgeber situativ, ohne Betriebsratsgegner zu sein – indem sie Informationen zurückhalten. In Fragen, die ihn betreffen, hat der Betriebsrat dann keine Möglichkeit, sich zu äußern. So wird er ausgebremst. „Das ist die gängigste Methode, die von vielen Betriebsräten gar nicht als eine systematische Behinderung wahrgenommen wird.“ Zudem gibt es die strategischen Verhinderer, die schon auf die Anbahnung einer Betriebsratsgründung mit Einschüchterung oder Kündigungen reagieren. „Damit schüren sie eine Verunsicherung in der Belegschaft und setzen ein Zeichen: Wer die Betriebsratsgründung wagt, ist von Entlassung bedroht.“ Das Problem: Bis der gekündigte Initiator vor Gericht recht bekommt, kann viel Zeit vergehen. „Das hat in verschiedenen Fällen, die wir untersucht haben, schon zur Zerschlagung dieser Bewegung geführt oder sie zumindest sehr geschwächt“, sagt Thünken.
Wie wappnen sich die Betriebsräte?
Die Kündigung aktiver Betriebsräte werde von den Gerichten in der Regel zurückgepfiffen, weil die Gründe oft fingiert seien und keinen Bestand hätten, sagt der Forscher. Einzelne Betriebsräte seien aber „in einer Spirale des Abwehrkampfes gefangen und nur noch mit der juristischen Auseinandersetzung befasst, so dass sie ihre eigentliche Aufgabe, die Interessen der Belegschaft gut zu vertreten, nicht mehr wahrnehmen können“, sagt der Forscher. Dies führe zur Distanzierung von den Kollegen, die die Hintergründe nicht mehr verstehen. „Der angegriffene Betriebsrat wird isoliert und steht am Ende nicht selten ziemlich alleine da.“ Damit gelinge dem Unternehmen die Destabilisierung der Arbeitnehmervertretung. Solidarität in der Belegschaft sei da ein wirksames Rezept. Wenn es dann noch eine Gewerkschaft oder Unterstützungsnetzwerke gebe, wachse die Chance, gut aus dem Konflikt herauszukommen und vernünftige Strukturen zu etablieren.
Wie sieht ein gesetzlicher Schutz aus?
Einen wichtigen Rückhalt würde der Kündigungsschutz für Mitglieder eines Wahlvorstandes geben – derzeit sind sie in der frühen Phase einer Betriebsratsgründung schutzlos. Zudem fordern die Gewerkschaften seit Jahren spezialisierte Schwerpunkt-Staatsanwaltschaften, die die Verfolgung einer solchen Straftat – wie es die Behinderung von Betriebsratsarbeit ist – aktiv untersuchen. Der Grund: Die in diesem Fachgebiet tätigen Rechtsanwälte tun sich sehr schwer, solche Verfahren zu führen, weil sich das Strafrecht sehr vom Arbeitsrecht unterscheidet – es sei aufwendig und führe zu wenig Erfolg, so die Haltung. Thünken bekennt jedoch, dass es da gerade keine Initiative gebe, die die Forderung durchsetzen könnte: „Da passiert auf der politischen Ebene wenig.“