Wie viel Jahreseinkommen habe ich im Vergleich? Die Steuerstatistik gibt Antwort (Symbolbild). Foto: dpa/Monika Skolimowska

Paare mit mehr als 150 000 Euro zu versteuernden Jahreseinkommen sollen kein Elterngeld mehr bekommen. Die Steuerstatistik zeigt, wie viele es davon gibt.

Ein Problem einer kleinen Elite? Die angekündigten Änderungen beim Elterngeld betreffen Paare, die gemeinsam mehr als 150 000 Euro zu versteuerndes Einkommen im Jahr verdienen. Ein Blick in die Steuerstatistik zeigt, wie häufig dieser Fall überhaupt vorkommt – und wie sich die Einkommen der Bevölkerung verteilen, auch die niedrigeren.

Für das zu versteuernde Einkommen werden von den Bruttoeinnahmen Beiträge zu Kranken- und Rentenversicherung oder Werbungskosten abgezogen – um über die 150 000-Euro-Grenze zu kommen, ist also ein deutlich höheres Einkommen nötig, das je nach Person unterschiedlich ausfällt. Experten schätzen es auf ungefähr 180 000 Euro. Wie häufig sind solche Fälle?

Wer über die Elterngeldgrenze kommt

Die aktuellste Steuerstatistik für das Jahr 2019 zeigt: Unter den verheirateten Paaren, die ihre Steuererklärung gemeinsam machen (Ehegattensplitting), landen rund vier Prozent bei mindestens 150 000 Euro zu versteuerndem Jahreseinkommen. In absoluten Zahlen sind das rund 630 000 Paare. Unter den einzeln veranlagten Steuerpflichtigen sind es nur rund ein Prozent. Verglichen mit anderen Einkommensklassen ist diese Gruppe also relativ klein – insgesamt zählt das statistische Bundesamt rund 43 Millionen Steuerpflichtige.

Die Elterngeldgrenze hängt vom Paareinkommen ab, das sich auch aus zwei einzeln besteuerten Personen zusammensetzen kann. Die Hälfte, also 75 000 Euro zu versteuerndes Einkommen, erreichen trotzdem nur etwa drei Prozent der Steuerpflichtigen in dieser Gruppe. Die Grafik zeigt, wie sich das zu versteuernde Einkommen über die verschiedenen Einkommensgruppen verteilt. Paare mit Ehegattensplitting werden in der Statistik wie eine steuerpflichtige Person behandelt.

Der allergrößte Teil der Steuerpflichtigen liegt unter dieser Grenze. Dabei liegt das Gros der Paare mit gemeinsam versteuertem Einkommen in höheren Einkommensgruppen als die einzeln versteuerten Personen – da sie vielfach zwei Einkommen zusammenrechnen können.

Bruttolohn ist höher als das zu versteuernde Einkommen

Viele Menschen dürften ihr Bruttoeinkommen besser kennen als das zu versteuernde Einkommen, das vom Finanzamt errechnet wird. Wo man im deutschen Einkommensranking steht, zeigt näherungsweise die Steuerstatistik zum „Gesamtbetrag der Einkünfte“. Darin sind neben Löhnen auch Einkünfte aus Kapitalanlagen oder Mieteinnahmen einberechnet, allerdings mit Abzügen für Ältere und Alleinerziehende.

Wo sich Personen mit einzelner Steuererklärung und Ehepaare mit Splitting-Steuererklärung einordnen können, zeigt die folgende Grafik:

Auch hier zeigt sich: Nur wenige Prozent der Paare mit Ehegattensplitting kommen in den Bereich von 180 000 Euro Jahreseinkommen, ab dem die Elterngeldgrenze relevant werden könnte. Die meisten dieser Paare bewegen sich im Bereich von 20 000 bis 80 000 Euro gemeinsamen Einkünften, bei den Steuerpflichtigen mit einzelner Besteuerung bewegen sich deutlich mehr im Bereich von 10 000 bis 40 000 Euro jährlich. Weil sich die aktuellste Steuerstatistik auf das Jahr 2019 bezieht, können die heutigen Einkommen insgesamt ein wenig höher ausfallen, weil die Löhne vieler Menschen seitdem gestiegen sind.