Horst Seehofer fordert Änderungen bei der Vorratsdatenspeicherung. (Archivbild) Foto: dpa/Michael Kappeler

Um vor allem den Kampf gegen Kindermissbrauch und Kinderpornografie voranzutreiben, fordert Horst Seehofer eine Vorratsdatenspeicherung von sechs Monaten.

Berlin - Innenminister Horst Seehofer (CSU) fordert eine Vorratsdatenspeicherung von sechs Monaten, um vor allem den Kampf gegen Kindermissbrauch und Kinderpornografie voranzutreiben. „Da Hinweise auf relevante IP-Adressen häufig erst nach mehreren Monaten bei den Ermittlungsbehörden eingehen, sollte die Speicherfrist nur für IP-Adressen von zehn Wochen auf mindestens sechs Monate verlängert werden“, heißt es in einem Schreiben an Justizministerin Christine Lambrecht (SPD), das der Deutschen Presse-Agentur auszugsweise vorliegt. Zuerst hatte die „Bild am Sonntag“ darüber berichtet.

 

Bei der Vorratsdatenspeicherung werden Anbieter gesetzlich verpflichtet, die Telefon- und Internetverbindungsdaten der Nutzer zu sichern, so dass Ermittler später darauf zugreifen können. Über das Thema wird seit Jahren vor allem mit Blick auf den Datenschutz gestritten. In Deutschland ist bisher eine Speicherfrist von zehn Wochen vorgesehen, die Regelung liegt aber auf Eis.

Seehofer erhofft sich Spielräume von weiterem Urteil

Der Europäische Gerichtshof hatte 2016 entschieden, dass eine allgemeine und unterschiedslose Speicherung von Telefon- und Internetverbindungsdaten mit EU-Recht nicht vereinbar sei. In den kommenden Monaten wird ein weiteres Urteil des Europäischen Gerichtshofs erwartet, von dem sich Seehofer Spielräume erhofft.

Dennoch halte er es für sinnvoll, die Änderungen schon jetzt vorzunehmen, „damit diese nach einem die Vereinbarkeit der deutschen Regelungen mit EU-Recht bestätigenden Urteil des Europäischen Gerichtshofs zeitnah umgesetzt werden können“, schreibt Seehofer in dem Brief vom 14. Juli. IP-Adressen stellten oft den ersten und einzigen Ermittlungsansatz dar, der den Ermittlungsbehörden in Fällen von Kinderpornografie zur Verfügung stehe. „Ohne die verpflichtende Speicherung von IP-Adressen bei den Telekommunikationsanbietern bleiben zwangsläufig zahlreiche Fälle unaufgeklärt.“

Lambrecht will dagegen noch warten. Ein Sprecher des Bundesjustizministeriums sagte der „Bild am Sonntag“: „Ein gesetzlicher Anpassungsbedarf kann sinnvoll erst geprüft werden, wenn die Gerichte entschieden haben.“