
Bundesverwaltungsgericht Anlasslose Vorratsdatenspeicherung ist rechtswidrig
Das Bundesverwaltungsgericht hat einen Schlussstrich unter die jahrelange Auseinandersetzung zur dauerhaften Speicherung von Telekommunikationsdaten gezogen. Die bisherige deutsche Regelung sei rechtswidrig, so die Richter. 07.09.2023