Mit einem E-Bike wäre der Schulweg für Felix Weinmann nicht so beschwerlich. Foto: dpa/Arne Dedert

Um ihrem schwer herzkranken Sohn den Schulweg nach Filderstadt-Bonlanden zu erleichtern, haben die Eltern ein E-Bike beantragt. Das wurde sowohl von der Krankenkasse als auch vom Landratsamt Esslingen abgelehnt. Es diene nicht der Therapie, heißt es.

Filderstadt - Etwas zerknirscht schaut Felix durch die Balkontür nach draußen. Es regnet, und das in den Ferien. Eigentlich wollte er draußen etwas mit seinen Brüdern unternehmen. Ob daraus was wird? Felix aus Wolfschlugen ist 14 und ein aktiver Junge. In seiner Freizeit macht er Aikido, er malt und liest gern. Felix ist zwar etwas kleiner als Gleichaltrige, doch wirkt er auf den ersten Blick wie ein normaler Teenie. Allerdings hat er mit gesundheitlichen Problemen zu kämpfen. Er ist schwer herzkrank.

Felix leidet an Trikuspidalatresie, einem seltenen und komplexen Herzfehler. Eine Herzklappe fehlt von Geburt an, damit ist die rechte Herzkammer quasi nicht vorhanden, erklärt sein Vater Rainer Weinmann. Felix lebt mit einem halben Herzen. „Am allerersten Tag seines Lebens hatte Felix einen Herzinfarkt, das war sehr kritisch“, sagt er. Drei Operationen hat sein Sohn bis heute hinter sich. Ein Kardiologe überwacht den Jugendlichen engmaschig.

Felix muss auf sich aufpassen

Trotz allem wollen die Weinmanns ihren Felix nicht in Watte packen. Der Junge soll ein möglichst unbeschwertes Leben führen. „Uns ist wichtig, dass er Sport macht“, sagt die Mama Karina Weinmann. Wann immer es geht, radelt der Achtklässler daher zu seiner Schule, der Waldorfschule Bonlanden. Um die 45 Minuten benötigt er für den Weg – Pausen inklusive. „Der Berg ist steil“, sagt er.

Felix muss aufpassen. Sein Herz macht unter körperlicher Belastung mitunter mehr Schläge, als es soll. „Das spürt er nicht“, sagt sein Vater, dadurch könne es zu gefährlichen Situationen kommen, gerade jetzt, in der kalten Jahreszeit. Karina Weinmann erklärt: Wenn das Thermometer sinkt, braucht Felix’ zierlicher Körper mehr Energie, um seine Temperatur zu halten. Nachmittags eben mal zu den Kumpels nach Filderstadt oder Aichtal radeln, das ist oftmals nicht drin.

Die Lösung wäre ein E-Bike. Auf Empfehlung von Felix’ Facharzt haben die Weinmanns bei der Krankenkasse einen Antrag auf Kostenübernahme gestellt. „Ein Zuschuss wäre schon nett gewesen“, sagt Karina Weinmann. Seit Corona sitzt das Geld der Familie nicht mehr locker.

„Wir kann man so etwas schreiben?“

Karina Weinmann leitet das Café in der Filderklinik in Bonlanden, und in der Pandemie hat die Gastronomin mit Einbußen zu kämpfen. Dieser Tage kam der Brief der Krankenkasse. Sowohl die Barmer als auch die Eingliederungshilfe beim Landratsamt Esslingen kommen zum Ergebnis, dass das E-Bike nicht förderfähig ist. Die Kreisbehörde wird im Schreiben der Barmer dahingehend zitiert, dass Schulbusse fahren würden. Und weiter: Felix könne ein normales Rad nehmen. „Aufgrund seiner Herzerkrankung muss er öfter Pausen machen oder bestimmte Strecken, welche weniger anstrengend sind, fahren. Eine drohende Isolation ist nicht erkennbar“, heißt es.

Die Eltern sind konsterniert. „Dieser Satz, er soll doch mit dem Bus fahren, wie kann man so was schreiben?“, sagt Karina Weinmann. Felix ist Hochrisikopatient, muss eine Corona-Infektion tunlichst vermeiden. Die Schulbusse sind aber teils sehr voll. Die Weinmanns sind im Verein Fontanherzen organisiert. Die Vorsitzende Steffi Sänger betont: Es gibt durchaus Fälle, in denen E-Bikes genehmigt wurden. „Es gibt in Deutschland wunderbare Hilfen. Fakt ist, das ist abhängig vom Bearbeiter.“ Sie glaubt an einen Ermessensspielraum, die Entscheidung im Fall Weinmann bezeichnet sie als „allergrößte Katastrophe“.

Das E-Bike als Therapiegerät?

Bei der Barmer bleibt man dabei. E-Bikes stünden nicht auf der Liste der verordnungsfähigen Hilfsmittel. „Ein E-Bike ist ein Alltagsgegenstand, der auch von gesunden Menschen verwendet wird. Es dient also nicht explizit der Therapie einer Krankheit oder dem Ausgleich einer Behinderung“, erklärt die Sprecherin Marion Busacker, daher würden Kosten nicht übernommen. Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen habe 2014 in diesem Sinne geurteilt. Andrea Wangner, eine Sprecherin des Landratsamtes, verweist bei Fragen zur Beförderung zudem zur Schule des Jungen: „Wie ein Kind von A nach B kommt, ist Auftrag des Schulträgers.“ Ihre Behörde sei nur für Fragen der sozialen Teilhabe zuständig, nicht für medizinische Einschätzungen.

Die Weinmanns wollen weiterkämpfen und Widerspruch einlegen. Vor einer langen juristischen Auseinandersetzung aber scheuen sie nach eigenen Angaben zurück. „Er braucht es jetzt“, sagt der Vater über das Elektrorad. Und Felix? Der senkt beim Wort Schulbus den Kopf fast bis auf die Tischplatte. Die wenigen Male, die er den Bus nimmt, sind ihm sichtlich zuwider. „Ich setze mich immer in die letzte Reihe“, sagt er. „Damit mir keiner in den Nacken niest.“