Abgelehnte Asylbewerber steigen bei einer Sammelabschiebung in ein Flugzeug am Baden-Airport in Rheinmünster. Foto: dpa

Ein 23-jähriger Afghane, der in einer Flüchtlingsunterkunft in Tübingen wohnte, wurde rechtswidrig nach Bulgarien überstellt. Seine Rückkehr gestaltet sich schwer, wie sein Anwalt berichtet.

Tübingen - Die gerichtlich angeordnete unverzügliche Rückkehr eines nach Afghanistan abgeschobenen Flüchtlings gestaltet sich nach Angaben seines Anwalts schwierig. Der 23-Jährige halte sich ohne Papiere im Großraum Kabul auf, sagte der Tübinger Anwalt Markus Niedworok am Donnerstag. „Seine Originaldokumente liegen beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge und die Kopien wurden von bulgarischen Behörden in den Müll geworfen“, sagte der Jurist. Zudem habe er keinen direkten Kontakt mit seinem Mandanten. „Das läuft über Dritte, über Flüchtlingshelfer.“

Über Bulgarien nach Tübingen gekommen

Der Mann war über Bulgarien nach Tübingen gekommen und hatte am 8. Juni Asyl beantragt. Aus Sicht des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) ist Bulgarien und nicht Deutschland zuständig. Der Flüchtling wurde deshalb im September dorthin abgeschoben. Das sei falsch gewesen und müsse rückgängig gemacht werden, entschied das Verwaltungsgericht Sigmaringen. Der Mann hätte nicht abgeschoben werden dürfen, da eine anhängige Klage gegen die Abschiebung aufschiebende Wirkung habe.

Bulgarische Behörden flogen den Mann aber im Oktober nach Kabul. Das BAMF hatte am Mittwoch erklärt, es arbeite an einer Möglichkeit, den Mann zurückzuholen.