Winfried Kretschmann im Gespräch mit Staatssekretär Klaus-Peter Murawski (rechts). (Archivfoto) Foto: dpa

Gab es bei der Vergabe des Posten des Generalstaatsanwalts eine unzulässige Einflussnahme? Staatskanzlei-Chef Klaus-Peter Murawski hatte seinerzeit zum Telefon gegriffen und mit der Amtschefin des Justizministeriums gesprochen.

Gab es bei der Vergabe des Posten des Generalstaatsanwalts eine unzulässige Einflussnahme? Staatskanzlei-Chef Klaus-Peter Murawski hatte seinerzeit zum Telefon gegriffen und mit der Amtschefin des Justizministeriums gesprochen.

Stuttgart - Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) hat Vorwürfe zurückgewiesen, sein Haus habe bei der Suche nach einem neuen Generalstaatsanwalt unzulässig Einfluss auf die Justiz nehmen wollen. Hintergrund der Debatte ist ein Anruf von Staatskanzlei-Chef Klaus-Peter Murawski (Grüne) bei der Amtschefin des Justizministeriums, Bettina Limperg, im Frühsommer 2013. Vor allem die FDP wirft Murawski vor, er habe gegen den Vorschlag intervenieren wollen, Achim Brauneisen zum Generalstaatsanwalt zu machen, weil dieser als Befürworter des Bahnprojekts Stuttgart 21 gelte.

Kretschmann sagte, bei Murawskis Anruf habe es sich um einen normalen Vorgang gehandelt. Er erinnerte daran, dass nach der Landesverfassung der Ministerpräsident die Richter und Beamten ab der Besoldungsgruppe A 15 ernennt. Sein Amtschef Murawski und die zuständige Abteilung im Staatsministerium müssten überprüfen, ob der Bewerber die Kriterien für eine Ernennung erfülle. Zudem beginne die richterliche Unabhängigkeit und die Unabhängigkeit der Justiz nach der Ernennung. „Vorher entscheide ich es - und sonst niemand. Das Kabinett wird nur gefragt, ob es dagegen Einwände hat“, sagte Kretschmann.

Vorschläge für Personalien machten die Ministerien - sein Haus prüfe sie. Im Fall Brauneisen komme hinzu, dass das Staatsministerium die Pläne aus der Presse erfahren haben. „Darüber waren wir verärgert und haben da angerufen. Mehr war da nicht dahinter“, sagte Kretschmann.

Die FDP-Fraktion erwägt, wegen des Vorganges einen Untersuchungsausschuss im Landtag einzurichten. Dazu müsste sie aber die CDU mit ins Boot holen, da ihre eigene Mehrheit dazu nicht ausreicht. Ein Untersuchungsausschuss muss eingerichtet werden, wenn zwei Fraktionen oder ein Viertel der Abgeordneten - derzeit sind das 35 - dies fordert. Die CDU hält sich einen U-Ausschuss offen, will aber erst noch gründlich prüfen, ob so ein Gremium Sinn macht.