In den nächsten beiden Jahren gibt es mehr Pflegegeld. Foto: takasu / shutterstock.com

Das Pflegegeld soll sowohl 2024 als auch 2025 erhöht werden. Lesen Sie hier, wie viel mehr Geld es geben wird.

Das Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG) wurde am 26.05.2023 vom Bundestag verabschiedet. Es soll die Pflegebedürftigen und ihre Angehörigen in Deutschland besser unterstützen und entlasten. Durch die Erhöhung des Pflegegeldes und des Entlastungsbetrages erhalten Pflegebedürftige und ihre Angehörigen mehr finanzielle Unterstützung. Die Verbesserung des Pflegeunterstützungsgeldes und die Einführung eines gemeinsamen Jahresbetrages für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege erleichtern die Pflege durch Angehörige. Die Verbesserung der Arbeitsbedingungen für beruflich Pflegende und die Stärkung der Digitalisierung in der Pflege sollen die Qualität der Pflege insgesamt verbessern.

Pflegegelderhöhung ab 2024: Tabelle

Das neue Gesetz zielt darauf ab, die häusliche Pflege zu stärken, indem es das Pflegegeld und ambulante Sachleistungen ab dem 1. Januar 2024 um 5% erhöht. Wie viel das in Zahlen ausgedrückt bedeutet, können Sie der nachfolgenden Tabelle entnehmen.

Pflegegrad

Alter Betrag

Neuer Betrag ab 2024

Pflegegrad 1

0 €

0 €

Pflegegrad 2

316 €

332 €

Pflegegrad 3

545 €

572 €

Pflegegrad 4

728 €

764 €

Pflegegrad 5

901 €

946 €

Pflegegeld-Tabelle: Erhöhung ab 2025

Ab dem 1. Januar 2025 sollen die Beträge dann erneut um 4,5 % ansteigen. Die folgenden Zahlungen basieren auf unserer eigenen Rechnung, ausgehend von den Zahlen für 2024. Für die Richtigkeit übernehmen wir keine Gewähr.

Pflegegrad

Betrag 2024

Betrag ab 2025

Pflegegrad 1

0 €

0 €

Pflegegrad 2

332 €

347 €

Pflegegrad 3

572 €

598 €

Pflegegrad 4

764 €

798 €

Pflegegrad 5

946 €

989 €

Lesen Sie auch: Gibt es mehr Kindergeld ab 2024

Erneute Erhöhung ab 2028

Nach Angaben des Bundesgesundheitsministeriums soll das Pflegegeld zum 1. Januar 2028 erneut angehoben werden. Allerdings ist noch nicht bekannt, wie hoch der Anstieg sein wird. Denn die Erhöhung soll sich an den Kerninflationsraten der Jahre 2025, 2026 und 2027 orientieren. Aufgrund dieser Datenbasis wird dann entschieden, um wie viel Prozent die Beträge angehoben werden.