Bei der letzten Mitgliederbefragung hatte es nur eine überaus knappe Mehrheit für einen Verbleib in der Ampel-Koalition gegeben. Foto: Daniel Karmann/dpa

Die Zustimmung der FDP-Basis zu einer Fortsetzung der Ampel-Koalition war knapp. Dem nächsten Bundesparteitag liegt ein Antrag vor, die Voraussetzungen für solche Befragungen zu erhöhen.

Berlin - Die FDP soll über eine höhere Hürde für künftige Mitgliederbefragungen entscheiden. Damit diese anzusetzen seien, solle statt der Unterschriften von 500 Mitgliedern nun die Zustimmung von zweieinhalb Prozent der Mitglieder nötig werden, heißt es in einem Antrag, der für den FDP-Bundesparteitag Ende April in Berlin zugelassen ist.

Aktuell würde das ungefähr 1800 Mitgliedern entsprechen. Mit dem Antrag soll das 2015 in die Satzung aufgenommene Instrument der unverbindlichen Mitgliederbefragung geändert werden. Bei der letzten Mitgliederbefragung hatte es nur eine überaus knappe Mehrheit für einen Verbleib in der Ampel-Koalition gegeben.

Nölke spricht von "Warnschuss"

Bei dem FDP-Mitgliedervotum hatten 52,2 Prozent dafür gestimmt, die Regierungsarbeit mit SPD und Grünen fortzusetzen. 47,8 Prozent wollten das Bündnis beenden, wie die Partei Anfang Januar mitgeteilt hatte. An der Befragung beteiligten sich 26.058 der rund 72.100 Mitglieder. Einer der Initiatoren der Mitgliederbefragung, Matthias Nölke, hatte von einem "deutlichen Warnschuss" gesprochen.

In dem Antrag zur Änderung der Satzung heißt es, das Mittel der Mitgliederbefragung solle sicherstellen, dass in besonders wichtigen Fällen ein Meinungsbild innerhalb der Partei eingeholt wird. Im Jahr 2015 habe die Partei rund 50.000 Mitglieder gehabt und 500 Mitglieder entsprachen demnach rund einem Prozent der Mitgliedschaft.

"Mittlerweile ist die Partei auf über 72.000 Mitglieder angewachsen. Die damals festgelegten 500 Mitglieder entsprechen heute nur noch rund 0,69 Prozent der Mitgliedschaft", heißt es weiter. Es sei geboten, auf ein prozentuales Quorum zu wechseln, um dem Mitgliederwachstum gerecht zu werden. Der Antrag kommt von Mitgliedern aus mehreren Landesverbänden.