Die Stadt musste die Anwohner-Parkregelung in der Zone LS3 im Süden von Leinfelden wieder aufheben. Foto: dpa/Philipp von Ditfurth

Ein Anwohner im Süden Leinfeldens ist mit seiner Klage vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart gegen die neue Parkordnung vor seiner Haustüre erfolgreich gewesen.

Die Stadt musste die bereits aufgestellten Schilder nach dem Krautfest wieder abschrauben. Ein Anwohner hatte gegen die neue Parkordnung in seinem Wohngebiet vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart geklagt. Kürzlich hat das Gericht zu seinen Gunsten entschieden. Die Stadt Leinfelden-Echterdingen wollte in der Zone LS3 im Süden von Leinfelden lediglich Anwohnern mit einem Parkausweis das zeitlich unbegrenzte Parken erlauben. Alle anderen sollten eine Parkscheibe einlegen und nur einige Stunden parken dürfen. Begründet wurde diese Neuregelung mit einem hohen Parkdruck in dem Gebiet. Bereits kurz nach dem Anbringen der neuen Schilder im vergangenen Jahr wurden diese zunächst verhüllt. Das angestrebte Gerichtsverfahren habe eine aufschiebende Wirkung für die neue Parkregelung, teilte das Verwaltungsgericht der Stadtverwaltung mit.