Nach Vorwürfen sexueller Belästigung in der Polizei hat das Innenministerium nun eine Vertrauensanwältin als zusätzliche Anlaufstelle eingesetzt.
Nach Vorwürfen der sexuellen Belästigung bei der Polizei hat das Innenministerium nun eine Vertrauensanwältin berufen, um eine weitere Ansprechstelle zu schaffen. Mit der Vertrauensanwältin schließe man eine Lücke und ergänze die Anlaufstellen, die es bereits gebe, teilte Innenminister Thomas Strobl (CDU) am Freitag in Stuttgart mit. „Sexismus und sexuelle Belästigung haben in der Verwaltung und bei der Polizei keinen Platz: Wir sagen nein zu sexuellen Grenzüberschreitungen am Arbeitsplatz!“ Verfehlungen sollten und dürften nicht unter den Teppich gekehrt oder als vermeintlich dummer Spruch abgetan werden.
Als Vertrauensanwältin fungiert künftig die Rechtsanwältin Melanie Freiin von Neubeck. Die Beratung erfolge vertraulich und sei für die Beschäftigten kostenfrei. Die Fachanwältin für Strafrecht berät neben den von sexueller Belästigung betroffenen Beschäftigten bei Bedarf auch die Beauftragten für Chancengleichheit, Personalrätinnen und Personalräte oder Vorgesetzte bei entsprechenden Fragestellungen, wie das Ministerium weiter mitteilte. So soll die Anwältin auch Fortbildungen anbieten.
Das neue Beratungsangebot richtet sich an alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der allgemeinen Innenverwaltung. Dazu gehören etwa das Innenministerium, die vier Regierungspräsidien, die IT-Dienstleisterin des Landes BITBW, die Cybersicherheitsagentur sowie das Landesamt für Verfassungsschutz. Auch alle Angehörigen der Polizei Baden-Württemberg könnten sich an die Vertrauensanwältin wenden.
Damaliger Inspekteur der Polizei soll Kommissarin sexuell belästigt haben
Das Innenministerium ist seit Monaten in den Schlagzeilen. Ein Untersuchungsausschuss des Landtags befasst sich mit sexueller Belästigung in Landesbehörden, mit Beförderungspraktiken bei der Polizei und mit der Weitergabe eines Anwaltsschreibens durch Innenminister Strobl. Dem damaligen Inspekteur der Polizei war vorgeworfen worden, eine Kommissarin 2021 sexuell belästigt zu haben. Er wurde zwischenzeitlich vom Landgericht freigesprochen, das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Vorfall brachte den Ausschuss ins Rollen.