Polizeibeamte im nächtlichen Einsatz am Eckensee. Foto: images/Arnulf Hettrich

Mit welchen Maßnahmen würde die Stadt Stuttgart auf die Krawallnacht vom Juni reagieren? Jetzt zeichnet sich ab: OB Fritz Kuhn und seine Verwaltung setzen auf das Instrument der Videoüberwachung.

Stuttgart - Als Konsequenz aus der Stuttgarter Krawallnacht plant die Stadt den Einsatz von Videokameras zur Überwachung des Schlossgartens, dem Ausgangspunkt für die schweren Ausschreitungen in der Nacht vom 20. auf den 21. Juni, an denen mehrere Hundert Jugendliche und Heranwachsende beteiligt gewesen sind. Sven Matis, Sprecher der Stadt, sagte am Mittwoch auf Anfrage unserer Redaktion: „Die Verwaltung bereitet unter Hochdruck eine Vorlage an den Gemeinderat vor. Unser Ziel ist, dass der Gemeinderat kommende Woche entscheiden kann über die Errichtung von Kameras und der dazugehörigen Infrastruktur sowie die Rahmenbedingungen der Überwachung.“ Dies sei der Auftrag aus der Sicherheitspartnerschaft mit dem Land, den die Stadt Stuttgart nun konkret umsetze.

 

Videoüberwachung statt Polizeigroßaufgebot

Eine polizeiliche Videoüberwachung auf öffentlichen Plätzen gibt es in der Landeshauptstadt derzeit nicht. In früheren Jahren wurde dies zeitweilig mit Blick auf die Drogenszene am Rotebühlplatz und in Zusammenhang mit Stuttgart 21 am Hauptbahnhof praktiziert. Eine Überwachung des Schlossgartens mit Videokameras würde nach Einschätzung von Experten den polizeilichen Aufwand reduzieren. Seit der Krawallnacht im Juni ist die Polizei dort am Wochenende jeweils mit mehreren Hundert Beamtinnen und Beamten im Einsatz. Im Zuge der Ermittlungen zur Krawallnacht, bei der es zu massiven Angriffen auf Polizeibeamte und zur Plünderung von Ladengeschäften gekommen war, wurden laut Polizei bisher 44 Tatverdächtige ermittelt und 23 Haftbefehle erlassen. Sieben sind gegen Auflagen außer Vollzug.

Wohl kein zusätzliches Alkoholverbot

Die Aussagen des Sprechers der Stadt lassen auch darauf schließen, dass die Stadtverwaltung kein zusätzliches Alkoholverbot ins Auge fasst. Die bestehende Benutzungsordnung des Landes sieht im Schlossgarten bereits jetzt ein Verbot „nachhaltigen Alkoholgenusses“ vor. Zusätzlichen Bedarf sieht die Stadt offenbar nicht. „Das bestehende Verbot im Bereich Eckensee wird ja bereits von der Polizei angewendet“, sagte der Sprecher. An den vergangenen Wochenenden hatte die Polizei die jungen Leute jeweils nach Mitternacht aufgefordert, den Konsum einzustellen und den Schlossgarten zu verlassen.