Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Archivbild) Foto: Lichtgut/Leif Piechowski/Leif Piechowski

Ministerpräsident Winfried Kretschmann hat sich am Dienstag zur Debatte um ein mögliches Verbot der AfD geäußert. „Wir konzentrieren uns darauf, Debatten zu führen, wie wir die AfD politisch eindämmen“, sagte der Grünen-Politiker.

In der Debatte um ein mögliches Verbot der AfD hat sich Ministerpräsident Winfried Kretschmann dafür ausgesprochen, die Partei inhaltlich zu stellen. „Wir konzentrieren uns darauf, Debatten zu führen, wie wir die AfD politisch eindämmen“, sagte der Grünen-Politiker am Dienstag in Stuttgart. Das sei zunächst entscheidend.

Die baden-württembergische Landesregierung prüfe derzeit nicht, ob man im Bundesrat ein Verbotsverfahren einleiten wolle. Aus Sicht Kretschmanns sind zunächst andere Akteure gefordert. So müssten Verfassungsschutzbehörden die Frage prüfen. Ein möglicher Verbotsantrag sollte aus Kretschmanns Sicht von Bundesländern ausgehen, in denen die AfD besonders radikal sei. „Nach Verfassungsschutzaussagen wird die AfD vor allem in den östlichen Bundesländern als offenkundig rechtsextrem und rechtsextremistisch-verfassungsfeindlich gewertet“, sagte Kretschmann.

Debatte nahm zuletzt wieder Fahrt auf

Die Debatte um ein AfD-Verbot nahm zuletzt wieder Fahrt auf, nach Berichten des Medienhauses Correctiv über ein Geheimtreffen, an dem auch AfD-Mitglieder teilgenommen hatten. An dem Treffen in einer Potsdamer Villa hatten im November unter anderem einzelne AfD-Funktionäre sowie einzelne Mitglieder der CDU und der erzkonservativen Werteunion teilgenommen.

Der frühere Kopf der rechtsextremen Identitären Bewegung in Österreich, Martin Sellner, bestätigte der Deutschen Presse-Agentur, dass er bei dem Treffen über „Remigration“ gesprochen hat. Wenn Rechtsextremisten den Begriff verwenden, meinen sie in der Regel, dass eine große Zahl von Menschen ausländischer Herkunft das Land verlassen soll - auch unter Zwang. Laut Correctiv-Recherche nannte Sellner in Potsdam drei Zielgruppen: Asylbewerber, Ausländer mit Bleiberecht - und „nicht assimilierte Staatsbürger“.