Der mutmaßliche Mörder von Ayleen soll sich auch von einem anderen Mädchen kinderpornografisches Material beschafft haben (Archivbild). Foto: dpa/Frank Rumpenhorst

Chatten, Nacktfotos einfordern, Drohen – immer wieder soll der mutmaßliche Mörder der Schülerin Ayleen nach dem gleichen Muster vorgegangen sein. Das zeigt auch der Fall einer 13-Jährigen, mit der er wenige Wochen vor Ayleens Tod Kontakt gehabt haben soll.

Der mutmaßliche Mörder der Schülerin Ayleen soll vor der Tat auch mit einer 13-Jährigen – ebenfalls aus Baden-Württemberg – gechattet und sich kinderpornografisches Material von ihr beschafft haben. Das ergab sich nach Angaben eines Polizisten aus der Auswertung von Chats des 30-Jährigen. Der Beamte wurde am Dienstag im Prozess gegen den Mann als Zeuge vor dem Landgericht Gießen gehört. Demnach soll der Angeklagte im Fall der 13-Jährigen nach einem ganz ähnlichen Muster wie bei Ayleen vorgegangen sein.

Angeklagt ist der 30-Jährige unter anderem wegen Mordes, versuchter Vergewaltigung mit Todesfolge und Nötigung. Außerdem legt ihm die Staatsanwaltschaft zur Last, sich kinderpornografische Inhalte verschafft und ohne Fahrerlaubnis gefahren zu sein. Der Mann soll die 14-jährige Ayleen am 21. Juli 2022 mit seinem Auto in ihrem Heimatort Gottenheim nahe Freiburg abgeholt und sie in ein Waldgebiet nahe Langgöns in Hessen gebracht haben. Dort solle der verurteilte Sexualstraftäter versucht haben, die Schülerin zu vergewaltigen und sie schließlich erwürgt haben. Ihre Leiche soll er mit dem Auto zum Teufelsee nahe Echzell im Wetteraukreis gebracht und versenkt haben.

Wie der Kontakt zu dem Mädchen zustande kam

Der Kontakt mit der 13-Jährigen, die zu jener Zeit ebenfalls in Baden-Württemberg lebte, kam nach Angaben des Zeugen im Juni vergangenen Jahres vermutlich über eine Plattform wie Snapchat zustande. Der Mann habe das Mädchen „Tochter“ genannt und sie ihn „Daddy“. Der Angeklagte habe der 13-Jährigen mehrere Penis-Bilder und eine Art Bewerbungsbogen übersandt, in dem das Mädchen neben Namen, Körpergröße und Gewicht auch ihre BH-Körbchengröße angeben sollte, ob sie rasiert sei, welche Neigungen sie habe und ob sie Sexspielzeug besitze. Mehrfach habe der Mann wegen der Beantwortung nachgehakt.

Das Mädchen habe nicht nur den Fragebogen beantwortet, sondern auf seine Aufforderung auch Nacktfotos von sich geschickt - freiwillig und ohne, dass der Angeklagte Druck auf sie ausgeübt habe, sagte der Polizist. So sollen in Chats seitens des Mädchens auch sexualisierte Aussagen gefallen sein. Auch Videocalls habe es gegeben.

Das Mädchen brach den Kontakt ab

Vor Gericht wurde die polizeiliche Zeugenaussage des Mädchens per Video vorgeführt. Demnach soll der Angeklagte gewusst haben, dass das Mädchen erst 13 Jahre alt ist. Auf die Frage, warum sie sich auf die Chats eingelassen habe, erklärte die Schülerin, sie habe „vielleicht einfach die Aufmerksamkeit gesucht“ und sich „gut fühlen“ wollen, weil sie Komplimente bekam. Der Mann habe ihr zwar gesagt, dass er viel Geld besitze, doch habe sie nichts von ihm erwartet. Schließlich habe sie den Kontakt abgebrochen und den Mann auch blockiert. „Das wurde mir einfach zu komisch.“ Ähnlich wie bei Ayleen soll der Mann daraufhin auch damit gedroht haben, sich umzubringen.