Tempo 40 in der Stuttgarter Innenstadt soll die Autofahrer von 2020 an abschrecken und die Verkehrsmenge reduzieren.
Stuttgart - Das Regierungspräsidium Stuttgart (RP) hat am Freitag die vierte Fortschreibung des Stuttgarter Luftreinhalteplans ins Internet gestellt. Die weiteren Eingriffe in den Straßenverkehr sollen vom 1. Januar 2020 an gelten.
Mit dem vorgesehenen streckenbezogenen Fahrverbot für Euro-5-Diesel (Am Neckartor, auf Teilen der Hauptstätter Straße und der B 27) allein bliebe der Stickstoffdioxidwert noch immer über der EU-Grenze von im Jahresmittel 40 Mikrogramm pro Kubikmeter. Für das Neckartor wurden 48, entlang der Pragstraße 50 und an der Hohenheimer Straße 44 bis 47 Mikrogramm errechnet.
Behörde appelliert
„Nur mit allen weiteren Anstrengungen und den weiteren vorgesehenen Maßnahmen kann das Ziel, diesen Grenzwert einzuhalten, erreicht werden“, so das RP. Dazu gehört Tempo 40 auf allen sogenannten Vorbehaltstraßen. „Unverzüglich“ umzusetzen sei die Tempobremse auf der Heilbronner und Pragstraße, der Oberen Weinsteige, der Hauptstätter und Bebelstaße sowie Am Neckartor. Auch außerhalb der City soll sie greifen: in Feuerbach in der Bludenzer, in Zuffenhausen in der Schwieberdinger Straße. Wo unzulässiger Verlagerungsverkehr stattfinde, könne die Stadt auf 40 begrenzen, „auch außerhalb des Talkessels“.
„Unverzüglich“ solle außerdem auf der B 27 vom Echterdinger Ei bis Degerloch die Höchstgeschwindigkeit dauerhaft auf 80 Kilometer pro Stunde begrenzt werden. Dazu kommen 20 Filtersäulen entlang der Hohenheimer und zehn entlang der Pragstraße sowie ein erweitertes Parkraummanagement im Norden, Teilen von Cannstatt, Untertürkheim und Vaihingen.
Wirkung umstritten
Die Wirkung der Tempobremse auf die Luftqualität ist umstritten. Das RP räumt ein, dass „auf ebenen Strecken und bei Gefällen auch leicht negative Wirkungen bei den Emissionen pro Fahrzeug festgestellt“ wurden. Es gebe aber „eine deutliche Reduzierung der Verkehrsmenge“, letztlich überwiege die positive Wirkung. Die Filtersäulen sollen laut Hersteller fünf bis zehn Prozent NO2-Reduzierung bringen.
Beim Eiertanz um das im Grundsatzurteil des Bundesverwaltungsgerichts von 2018 festgeschriebene zonale Euro-5-Diesel-Verkehrsverbot dreht das RP eine weitere Pirouette. Am Dienstag teilte die Behörde mit, diese Fahrverbotserweiterung werde als „optionale Maßnahme“ im Plan stehen. Das tut sie nicht. Dafür wird eine fünfte Fortschreibung des Plans für das Jahr 2020 angekündigt.
CDU-Angriff auf Umwelthilfe
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) fordert das zonale Verbot sofort und hat als Druckmittel Beugehaft gegen Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) und Vize Thomas Strobl (CDU) angekündigt. Joachim Pfeiffer, wirtschaftspolitischer Sprecher der CDU-Bundestagsfraktion, forderte daraufhin im „Handelsblatt“ einmal mehr, der DUH die Gemeinnützigkeit abzuerkennen und die Klagebefugnis zu entziehen.
Der Verkehrsclub Deutschland (VCD) begrüßt Tempo 40. Landeschef Matthias Lieb sagte, das nütze auch der Sicherheit. Eine Sprecherin der IHK Region Stuttgart sagte, ein digitales System mit flexiblen Tempolimits „dürfte speziell auf den Hauptstraßen nutzbringender sein als eine starre Regelung“ und fordert Ausnahmeregelungen – das RP sieht viele vor, auch für mit Hard- und Software nachgerüstete Euro-5-Diesel. Der Fahrverbotsgegner Ioannis Sakkaros, für die CDU im Gemeinderat, befürchtet zusätzlichen Stau, die Autofahrer würden ausgebremst. „Viele werden sich denken, was soll der Mist, und 50 fahren“, so Sakkaros.
Luftreinhalteplan liegt öffentlich aus
Auslegung Die erneute Ergänzung des Stuttgarter Luftreinhalteplans steht auf der Homepage des Regierungspräsidiums Stuttgart. Er liegt von Montag an im RP, Ruppmannstraße 21, im Stadtteil Vaihingen aus, außerdem an der Infothek im Rathaus am Marktplatz.
Einwände Bis einschließlich zum 25. September kann zum Luftreinhalteplan schriftlich oder elektronisch Stellung genommen werden.
Verlängerung Weil der Gemeinderat erst ab dem 23. September voll arbeitsfähig ist und das Plenum am 26. zusammenkommt, gibt die Stadt erst dann ihre Stellungnahme ab. Das sei mit dem RP so vereinbart.