Innerorts sind manche Straßenlaternen mit einem Laternenring versehen. Foto: IMAGO/Michael Gstettenbauer

Wer unter einer Straßenlaterne parkt, muss sich nicht mehr um ein Parklicht zu kümmern. Das stimmt nur zum Teil. In manchen Fällen lohnt es sich genauer hinzuschauen, denn damit lassen sich womöglich Strafzettel vermeiden.

Wer sein Auto über die Nacht stehen lassen will, muss ein paar Dinge beachten. Zunächst einmal ist jeder Fahrzeughalter selbst dafür verantwortlich, dass der Wagen für andere Verkehrsteilnehmer gut sichtbar ist. Das heißt, dass das Auto entweder in der Nähe einer Straßenlaterne stehen oder das Parklicht eingeschaltet sein muss. Aber auch beim Parken an einer Laterne ist Vorsicht geboten.

Manche sind nämlich mit rot-weißen Aufklebern versehen. Dieser so genannte Laternenring kommt bei Laternen, die innerorts stehen, vor und wer ihn nicht bemerkt, kann unter Umständen mit Kosten rechnen. Die Sticker markieren nämlich Straßenlampen, die nicht die ganze Nacht lang leuchten. Wer den Aufkleber bemerkt, sollte genauer hinsehen, denn manchmal steht auf dem roten Teil des Aufklebers, wann genau das Licht ausgeschalten wird. Wenn nichts weiter vermerkt ist, empfiehlt es sich, das Parklicht die ganze Parkdauer lang anzuschalten.

Bei einem Vergehen kostet der Strafzettel laut Bußgeldkatalog aktuell 20 Euro, wenn ein Schaden entstanden ist 35 Euro – wenn nämlich andere Autofahrer den parkenden Wagen nicht rechtzeitig bemerken und einen Unfall verursachen, trägt der Fahrzeughalter eine Teilschuld.