Was steckt wirklich drin im Netz? Für den Verbraucher oft eine Überraschungspackung. Foto: dpa/Klaus-Dietmar Gabbert

Verbraucher können nun gegen zu langsame Internetanschlüsse vorgehen. Doch der neuen gesetzlichen Regelung hätte eine hart definierte Mindestgeschwindigkeit gut getan, meint Andreas Geldner.

Bis zu – das ist ein schwammiger Marketingbegriff, der nicht nur bei der Surf-Geschwindkeit gerne als Produktversprechen gebraucht wird. Die Tatsache, dass es über viele Jahre für Anbieter von Internetanschlüssen weitgehend folgenlos blieb, wenn sie eine niedrigere Geschwindigkeit zur Verfügung stellten als beim Vertragsabschluss versprochen, ist nichts weniger als ein Skandal. Es hat sehr lange gedauert, bis den Verbrauchern nun wenigstens ein Werkzeug zur realistischen Messung zur Verfügung steht und sie im Prinzip einen Rechtsanspruch haben, Zahlungen an ihren Anbieter zu reduzieren.