Wohl bekomm’s: Die Stadt hat eine neue Sperrzeiten-Regelung. Foto: dpa/Tom Weller

Gaststätten dürfen am Wochenende bis 23 Uhr ausschenken – aber erst nach der Pandemie.

Kornwestheim - Wenn die Freunde eines kühlen Weizens und einer gut durchgebratenen Grillwurst wieder in die Biergärten stürmen, dann dürfen sie freitags, samstags und vor Feiertagen bis 23 Uhr bleiben, an den übrigen Tagen ist aber schon um 22.30 Uhr Feierabend. Diese Sperrzeiten hat der Gemeinderat jetzt festgelegt, und sie gelten zunächst nur für dieses und fürs kommende Jahr. Dann werden sich die Stadträte ein weiteres Mal mit diesem Thema beschäftigen.

In der Diskussion um die Schließzeiten der Biergärten sind die Kommunalpolitiker schon geübt und die Argumente ausgetauscht. Über viele Jahre war in Kornwestheim 22.30 Uhr der Zeitpunkt, zu dem die Gäste das Feld räumen mussten. Im vergangenen Jahr beantragten SPD, FDP und die Fraktion Grüne/Linke eine kürzere Sperr-, also eine spätere Schließzeit. Sie sorgten sich um die Gastronomen, die wegen der Corona-Pandemie ihre Restaurants und Kneipen nicht so öffnen konnten, wie sie es gerne gemacht hätten. Die Zusatzzeit am Abend sollte für einen gewissen Ausgleich sorgen. 23.30 Uhr – das strebten die Antragsteller an. Letztlich einigte sich der Gemeinderat auf 23 Uhr als Kompromiss, verbunden mit der Einschränkung, dass es sich nur um einen Versuch handelt.

Den bewertete die Stadtverwaltung zunächst als gelungen. Es sei zu keiner Zunahme von Beschwerden der Anwohnerschaft, die sich in ihrer Nachtruhe gestört fühlten, gekommen, bilanzierte man im Rathaus. In einem zweiten Papier zum Thema kamen der Stadtverwaltung aber doch Zweifel, ob man aus dem Versuch weitergehende Schlüsse ziehen darf. „Bei objektiver Betrachtungsweise“, so heißt es, „hat der Probebetrieb im vergangenen Jahr von Juli bis September unter Pandemiebedingungen eine zu geringe Aussagekraft“. Die Verwaltung folgte damit auch der Argumentation von Nachbarn eines Biergartens aus dem Kornwestheimer Süden, die ebenfalls zu denken gegeben hatten, dass der Probelauf in den Ferien vorgenommen worden sei und wegen der Corona-Bestimmungen nicht alle Plätze zur Verfügung gestanden hätten.

Deshalb ist die jetzige Regelung auch noch nicht endgültig, sondern gilt zunächst einmal nur für zwei Jahre. Es sollen „verlässliche und aussagekräftige Erfahrungswerte“ gesammelt werden. In dem Beschluss des Gemeinderats heißt es: „Die Verwaltung geht davon aus, dass die Pandemie im kommenden Jahr größtenteils überwunden ist und der Gastronomiebetrieb wieder nahezu normal laufen wird, sodass Ende 2022 verwertbare Erkenntnisse vorliegen dürften“. Für den Hirschgarten gilt die neue Sperrzeit übrigens grundsätzlich nicht: Wegen baurechtlicher Vorschriften muss er schon seit Jahren und auch zukünftig stets um 22 Uhr schließen.

Aktuell ist die Diskussion über Sperrzeiten allerdings nur theoretischer Natur: Derzeit müssen die gastronomischen Betriebe laut den Corona-Verordnungen eh um 21 Uhr schließen – gleich was die einzelnen Kommunen an Schließzeiten festgelegt haben. Liegt der Inzidenzwert 14  Tage lang unter 100, dann dürfen in der nächsten Öffnungsstufe die Biergärten, Kneipen und Restaurants bis 22 Uhr öffnen. Das wird aber voraussichtlich vor übernächster Woche nicht der Fall sein.