Kinder können viele Arten von Gewalt erleben und darunter leiden. Foto: picture alliance/dpa/Annette Riedl

Nach einem neuen Gesetz sind Kitas und Träger verpflichtet, ein Gewaltschutzkonzept vorzulegen. Wie umfangreich diese Aufgabe ist, zeigt das Beispiel Filderstadt.

Eine intime Berührung, die nicht sein darf, eine Ohrfeige, ein abfälliger Witz oder Gebrüll: Kinder können viele Arten von Gewalt erleben. Immer wieder gibt es Meldungen von Misshandlungen in Betreuungseinrichtungen. Eltern verunsichert das. „Klar, ich bin als Mutter oder Vater nicht in der Nähe“, sagt Katrin Bogenschütz-Langanki, pädagogische Fachberaterin bei der Stadt Filderstadt. Eine noch recht neue gesetzliche Vorgabe soll mehr Sicherheit bringen – für Kinder, aber auch fürs Betreuungspersonal. 2021 ist ein neues Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) in Kraft getreten. Es bringt unter anderem Veränderungen für Kitas, denn Einrichtungen und Träger werden verpflichtet, ein Schutzkonzept gegen Gewalt zu entwickeln, anzuwenden und regelmäßig zu überprüfen. Andernfalls kann die Betriebserlaubnis vom Kommunalverband für Jugend und Soziales entzogen werden. „Bisher war das nicht gefordert“, erklärt Katrin Bogenschütz-Langanki.