Der Gesamtelternbeirat der Esslinger Kindertageseinrichtungen droht sonst mit einem Bürgerentscheid.
Wenn der Esslinger Gemeinderat am Montag die von den Eltern heftig attackierte Erhöhung der Kita-Gebühren für die kommenden Jahre beschließen sollte, „wäre Esslingen die Stadt mit den mit Abstand höchsten Beiträgen in der Ganztagsbetreuung in Baden-Württemberg“. So heißt es in einer Mitteilung des Gesamtelternbeirats (GEB) der Esslinger Kindertageseinrichtungen. Der legt der Ratsrunde deshalb jetzt einen Kompromiss nahe: Künftig solle sich die Gebührenentwicklung ausschließlich an der Landesempfehlung orientieren, so der GEB. Die Höchstgebühren im Ganztagsbereich mit Einkommensstaffelung könne man dann auf Grundlage dieser Landesempfehlung unter Berücksichtigung des Betreuungsschlüssels hochrechnen. Zugleich solle die Verwaltung die Gebühren innerhalb der Einkommensstufen nicht weiter erhöhen. Wenn Eltern mehr Geld verdienten, würden sie in den Einkommensgruppen höher rücken und dadurch dann auch mehr bezahlen. Einstellparameter seien das Einkommen, ab dem die Höchstgebühren fällig werden, und die Höhe des U3-Zuschlags. Alternativ dazu ließe sich eine Obergrenze aus der steuerlichen Absetzbarkeit von Betreuungskosten pro Kind ableiten. „Davon erhoffen wir uns eine sozialere Umsetzung von zukünftigen Gebührenanpassungen“, betont der GEB-Vorsitzende Ronny Feuer.
Die Stadtverwaltung plant, die Einkommensstufen für die Elternentgelte neu zu ordnen. Dadurch soll auch das Angebot von verlängerten Öffnungszeiten im Vergleich zu Ganztagsplätzen attraktiver werden. Insgesamt sollen die Entgelte vor allem für unter dreijährige Kinder deutlich steigen: ab 1. März 2023 von 50 auf 60 Prozent, ab dem 1. Januar 2025 auf 70 Prozent. Die Elternbeiträge für die Ganztagsbetreuung insgesamt sollen um drei Prozent erhöht werden, für die Regelkindergärten gar um fünf Prozent. Auch die Grundschulbetreuung soll teurer werden. Sollte der Gemeinderat den Verwaltungsvorschlag annehmen, plant der GEB einen Bürgerrat oder Bürgerentscheid gegen den Beschluss. Zugleich suche man Familien mit einem Jahreseinkommen über 140 000 Euro, einem U3-Kind im Ganztag und einer Rechtsschutzversicherung. Feuer: „Wir halten die Höchstsätze der Stadt für rechtlich angreifbar.“