Das Festgelände beim Pferdemarkt soll eine cannabisfreie Zone bleiben. Foto: (Peter Mann)

Bietigheim-Bissingen will das Kiffen bei dem Event nicht gestatten. Andere Städte im Landkreis Ludwigsburg vertrauen bei großen Festen auf die allgemeinen Einschränkungen zum Cannabis-Konsum.

Heimlich, still und leise einen Joint rollen und sich damit in eine dunkle Ecke verdrücken: das muss seit dem 1. April und der Teilfreigabe von Cannabis nicht mehr sein. Allerdings herrscht für Tütendreher auch jetzt keine Narrenfreiheit im öffentlichen Raum. Beim Frühlingsfest in Stuttgart wird das Grasrauchen zum Beispiel komplett tabu sein. Im Landkreis Ludwigsburg wird bei größeren Festen in der Regel nicht so hart durchregiert werden, aber die Kommunen heben zugleich hervor, dass nicht an allen Ecken und Enden süßlich duftende Rauchschwaden über das jeweilige Veranstaltungsgelände wabern werden.

 

„Die Regelungen des Cannabisgesetzes gelten generell, also auch für Großveranstaltungen“, gibt Meike Wätjen, Pressesprecherin der Stadt Ludwigsburg, zu bedenken. Bei vielen Veranstaltungsflächen greife das Konsumverbot schon allein aufgrund der Abstandsregelungen zu Schulen oder Spielplätzen. Zudem sei es nicht gestattet, sich in unmittelbarer Gegenwart von Minderjährigen einen Joint anzuzünden. „Dies gilt auch für Veranstaltungen im öffentlichen Raum ohne Zugangsbeschränkungen.“ Heißt zusammengefasst: Beim Marktplatzfest oder der Venezianischen Messe, die jedem offenstehen, kann zwar grundsätzlich, aber eben auch nicht nach Lust und Laune und überall gekifft werden.

Wolle ein Veranstalter auf einer Fläche mit eingeschränktem Zugang schärfere Geschütze auffahren, müsse er „analog wie der Gastwirt in seiner Gaststätte dies auch selbst durchsetzen“, erklärt Wätjen.

Eine ähnliche Linie fährt man in Vaihingen an der Enz, wo vom 17. bis zum 21. Mai mit dem Maientag ein Besuchermagnet auf dem Programm steht. Der Konsum von Cannabis im öffentlichen Raum sei in Anwesenheit von unter 18-Jährigen nicht erlaubt, erklärt auch die Vaihinger Pressesprecherin Astrid Kniep. Beim Maientag handele es sich per sei um ein Heimat- und Kinderfest, ergo werde die Stadt kein zusätzliches Verbot aussprechen. „Was das Weindorf beim Maientag sowie das Festzelt und auch die Fahrgeschäfte am Festplatz betrifft – also Orte außerhalb des öffentlichen Raumes – so könnten die Betreiber noch in Eigenregie ein Cannabis-Konsumverbot aussprechen“, sagt Kniep.

Pauschales Verbot geplant

Pauschal will hingegen die Stadt Bietigheim-Bissingen beim diesjährigen Pferdemarkt vom 30. August bis zum 3. September das Kiffen nicht erlauben. „Da sich dort auch viele Kinder aufhalten, wäre die Verführung Minderjähriger sonst kaum zu unterbinden“, erklärt Pressesprecherin Anette Hochmuth. Eine detaillierte Verordnung müsse aber erst ausgearbeitet werden. „Die Kontrollen werden in enger Abstimmung mit der Polizei, die dort ohnehin regelmäßig präsent ist und auch regelmäßig die Einhaltung der Gesetze kontrolliert, vorgenommen“, kündigt Hochmuth an.

Beim Marktplatzfest in Steinheim am 6. und 7. Juli werden sich Besucher indes eine Tüte rollen können, ohne einen Platzverweis zu bekommen oder andere Konsequenzen befürchten zu müssen. Wobei die Möglichkeit des Kiffens bei der Sause eher theoretischer Natur ist. Für die Veranstaltung maßgeblich seien „die gängigen, gesetzlichen Einschränkungen für den Konsum im öffentlichen Raum“, sagt Bürgermeister Thomas Winterhalter. So hätten Joints beispielsweise in der Badtorstraße aufgrund der Nähe zum Spielplatz an der Murrbrücke nichts verloren. Auf dem Marktplatz selbst, beispielsweise vor der Bühne während der Konzerte, greife zudem unter Umständen die Vorgabe, dass in unmittelbarer Nähe von Minderjährigen nicht gekifft werden dürfe. „Da dies in der Konzertumgebung nicht gänzlich ausgeschlossen werden kann, wäre der Konsum dort ebenfalls verboten“, resümiert Winterhalter.

Bürgermeister fordert klare Regelungen zur Kontrolle

Dem Steinheimer Rathauschef wäre es vermutlich lieber, wenn er in Zukunft bei der ganzen Thematik weniger mit solchen Konjunktiven hantieren müsste. Denn die Stadt plädiere „in jedem Fall für eine eindeutige Regelung“, wie er betont. Zudem müssten nach seinem Geschmack die Zuständigkeiten für den Vollzug des Bundesgesetzes noch genauer geklärt werden.

Was die Überwachung etwaiger Cannabis-Verbote bei öffentlichen Festen anbelangt, so liege dies derzeit in der Verantwortung der jeweiligen Veranstalter, stellt Steffen Grabenstein, Pressesprecher des Polizeipräsidiums Ludwigsburg, klar. Werde von diesen das Kiffen bei solchen Veranstaltungen nicht grundsätzlich untersagt, müssten sie den Schutz Minderjähriger entsprechend sicherstellen. Die Polizei werde in der Regel nur dann hinzugerufen, wenn es zu Problemen oder Verstößen komme. „Selbstverständlich sind jedoch zielgerichtete Jugendschutzkontrollen durch Polizei oder Ordnungsämter möglich, wie sie bislang auch schon zu Abgabe und Konsum von Alkohol und Tabak durch Minderjährige durchgeführt werden“, streicht Grabenstein hervor.

Kiffen ja, aber nicht überall

Hausrecht
Seit 1. April ist es Erwachsenen erlaubt, bis zu 25 Gramm Cannabis zum Eigenverbrauch zu besitzen. Der Konsum ist vereinfacht gesagt „grundsätzlich dort erlaubt, wo er nicht untersagt ist“, erklärt Steffen Grabenstein, Pressesprecher des Polizeipräsidiums Ludwigsburg. Über das Hausrecht könne das Kiffen zum Beispiel in Raucherkneipen oder Festzelten verboten werden.

Tabu
Allgemein nicht gestattet ist der öffentliche Konsum unter anderem in Schulen, auf Spielplätzen, in Kinder- und Jugendeinrichtungen, in Sportstätten und jeweils in Sichtweite dazu. Auch in einer Fußgängerzone muss man zwischen 7 und 20 Uhr die Finger von einem Joint lassen. Verboten ist das Kiffen darüber hinaus grundsätzlich in Gegenwart von Minderjährigen.