In Stuttgarts Innenstadt sollte man an Silvester keine Feuerwerkskörper anzünden. Es droht ein Bußgeld. Foto: dpa//Christoph Schmidt

Innerhalb von Stuttgarts City-Ring gilt am Jahreswechsel ein Feuerwerksverbot. Doch nicht nur rund um den Schlossplatz darf man in der Landeshauptstadt in der Neujahrsnacht keine Raketen starten lassen.

Der Spaziergang zu einer der Aussichtsflächen Stuttgarts ist für viele Bürger ein fester Programmpunkt in der Silvesternacht. Schließlich kann man dort das Feuerwerk über dem Talkessel genießen und zugleich das neue Jahr einläuten. Dieses Mal könnte die Lichtershow über der Innenstadt jedoch deutlich spärlicher ausfallen. Um Passanten zu schützen, wurde das Abbrennen und Mitführen pyrotechnischer Gegenstände innerhalb des City-Rings, der über die Paulinenstraße, die Theodor-Heuss-Straße, die Hauptstätter Straße und die Schillerstraße führt, untersagt.

Wer sich nicht an das Verbot hält, muss mit einem Bußgeld von bis zu 5000 Euro rechnen. Es gilt ab Samstag, 31. Dezember, 18 Uhr, bis Sonntag, 1. Januar, 3 Uhr. Mitgeführte Böller und Raketen können von den Einsatzkräften beschlagnahmt werden. Auf dem Schlossplatz setzt die Polizei auf Videoüberwachung. Darüber hinaus werden Besucher der Silvesterfeier beim Einlass kontrolliert. Wie üblich bei Konzerten ist das Mitbringen von Glasbehältern und Dosen untersagt. Mit der eigenen Sektflasche auf das neue Jahr anzustoßen, ist also nicht drin.

Verletzungen und Sachbeschädigungen reduzieren

Sicherheitsbürgermeister Clemens Maier begründet  das Feuerwerksverbot mit den Erfahrungen aus der Vergangenheit. „Wir haben gesehen, dass sich zum Jahreswechsel hunderte Menschen dicht an dicht auf dem Schlossplatz versammelt und dabei Feuerwerkskörper unkontrolliert abgebrannt haben. Das führte zu zahlreichen Verletzungen und Sachbeschädigungen.“ Ziel sei es, Besuchern eine gefahrlose Silvesterfeier zu ermöglichen.

Ein generelles Feuerwerksverbot gilt in Stuttgart aber nicht nur innerhalb des City-Rings. Auch an der Grabkapelle und am Schloss Solitude ist das Zünden von Raketen und Böllern untersagt. „Selbstverständlich sind alle willkommen, die die tolle Aussicht am Jahreswechsel genießen möchten“, sagt Stephan Hurst von den Staatlichen Schlössern und Gärten Baden-Württemberg. „Der Schutz unserer Monumente sowie unserer Besucherinnen und Besucher hat oberste Priorität.“ Die hohen Kosten für die Reinigung sowie die große Belastung durch Feuerwerk für Natur und Umwelt seien weitere Gründe für das Verbot.

Gemeinsame Verantwortung an historischen Gebäuden

Hurst setzt darauf, dass allen, die die besondere Stimmung am Schloss Solitude und an der Grabkapelle genießen wollen, die gemeinsame Verantwortung für die historischen Gebäude bewusst sei. Ansonsten könne man den Zugang an solchen Terminen nicht mehr ermöglichen. „In den vergangenen Jahren sind die Maßnahmen bei den Besucherinnen und Besuchern auf breite Akzeptanz gestoßen“, so Hurst, der empfiehlt, vor allem zur Grabkapelle nicht mit dem Auto anzureisen. „Es gibt keine Parkmöglichkeiten.“ Sie sei mit Bussen der Linie 61, die vom S-Bahnhof Untertürkheim nach Rotenberg fahren, gut zu erreichen.

Acht Stadtbahnlinien am Charlottenplatz

Generell gilt bei der SSB AG der Samstagsfahrplan. Wie schon in den vergangenen Jahren wird in den frühen Morgenstunden ein spezieller Neujahrsverkehr mit acht Stadtbahnlinien angeboten. Die U1, U6, U14 und U15 treffen sich in beide Richtungen um 1.30, 2.30 und 3.30 Uhr, die U2, U7, U9 und U12 um 2, 3 und 4 Uhr. Es besteht eine etwa fünfminütige Aufenthaltszeit zum Umsteigen. Die Nachtbusse verkehren in der Silvesternacht ab Schlossplatz mit fünf Abfahrten.

Weitere Infos unter: www.ssb-ag.de.