Das Urteil des Amtsgerichtes Freiburg, das einen 32-Jährigen freigesprochen hatte, ist laut dem Oberlandesgericht Karlsruhe lückenhaft. Foto: dpa/Uli Deck

Sind Straßenblockaden durch Klimaaktivisten Nötigung? Damit befasste sich heute das Oberlandesgericht Karlsruhe. Das Gericht kassierte zwar einen Freispruch für einen Aktivisten, eine grundsätzliche Entscheidung konnte jedoch nicht getroffen werden.

Das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe hat am Dienstag einen Freispruch wegen Nötigung im Falle einer Straßenblockade durch einen Klimaaktivisten gekippt. Eine grundsätzliche Entscheidung, ob es sich in diesem Falle um Nötigung handelte, wurde aber nicht getroffen, wie aus der Entscheidung hervorgeht. Das Urteil des Amtsgerichtes Freiburg, das einen 32-Jährigen freigesprochen hatte, sei zu lückenhaft, um dies beurteilen zu können, sagte die Vorsitzende Richterin. Es müssten nun neue Feststellungen einer anderen Kammer des Amtsgerichtes getroffen werden. Der Fall wurde zurück ans Amtsgericht verwiesen.

32-Jähriger wurde im November freigesprochen

Verhandelt wurde der Fall eines 32-Jährigen, der im November 2022 freigesprochen worden war, nachdem er sich mehrfach an Straßenblockaden des Bündnisses „Aufstand letzte Generation“ beteiligt hatte.  Laut Amtsgericht waren die Aktionen als solche nicht verwerflich und damit nicht strafbar gewesen. Dies wäre erst dann der Fall gewesen, wenn er andere Verkehrsteilnehmer gefährdet hätte. Gegen diese rechtliche Bewertung hatte die Staatsanwaltschaft Revision eingelegt.