Jörg Meuthen, der AfD-Spitzenkandidat für die Landtagswahl, distanziert sich von den Äußerungen der Parteichefin zum Schusswaffengebrauch gegen Flüchtlinge. Foto: dpa

Die Äußerungen von führenden AfD-Politikern zum Schusswaffengebrauch haben die Union aufgeschreckt. AfD-Spitzenkandidat Jörg Meuthen distanziert sich.

Stuttgart - Das baden-württembergische Landesamt für Verfassungsschutz sieht „keine tatsächlichen Anhaltspunkte für rechtsextremistische Bestrebungen der AfD oder Bestrebungen gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung“, sagte ein Sprecher unserer Zeitung. Die Partei stehe deshalb nicht unter einer besonderen Beobachtung seitens der Behörde. Dennoch geht die politische Debatte darum mit Heftigkeit weiter, die AfD auch vom Verfassungsschutz unter die Lupe nehmen zu lassen, wie es SPD-Chef Sigmar Gabriel gefordert hatte. Auslöser waren Äußerungen von führenden AfD-Politikern zum Schusswaffengebrauch gegen illegal einreisende Flüchtlinge.

Die CDU wendet sich dabei gegen politische Vorgaben an den Verfassungsschutz. Gleichzeitig aber verschärft sie den Ton gegenüber der AfD erheblich. „Die AfD ist eine rechtsextreme Partei, die sich offenkundig radikalisiert“, sagte Thomas Strobl, Chef der Südwest-CDU unserer Zeitung. „Wir als Politiker müssen uns damit politisch auseinandersetzen“, sagte er weiter. Die Politik sollte aber „die Finger davon lassen“, dem Verfassungsschutz Vorgaben zu machen. Ähnlich äußerte sich der CDU-Spitzenkandidat für die Landtagswahl Guido Wolf. Er sagte, es gebe zu viele rechtsradikale Stimmen in der AfD“. Über eine abschließende Beurteilung entscheide aber „allein der Verfassungsschutz“.

Jörg Meuthen, der AfD-Spitzenkandidat im Südwesten, nannte die Äußerungen von Petry „grob missverstanden“ und grenzte sich scharf ab. Er nannte im Gespräch mit unserer Zeitung einen Schusswaffengebrauch gegenüber Flüchtlingen „weder moralisch noch rechtlich gerechtfertigt“. Ein illegaler Grenzübertritt stelle laut geltender Rechtsprechung des BGH „keine erhebliche Gefährdung der öffentlichen Sicherheit dar und sei deshalb „unverhältnismäßig“.