Die Initiative für das neunjährige Gymnasium hat eine weitere Hürde genommen. Die Landesregierung hält den Volksantrag grundsätzlich für zulässig. Wie geht es nun weiter?
Die Elterninitiative für die Rückkehr zum neunjährigen Gymnasium ist ihrem Ziel einen weiteren Schritt näher gekommen. Die Landesregierung hält den Volksantrag für zulässig, das geht aus einer Stellungnahme an den Landtag hervor, die am Mittwoch veröffentlicht wurde. Als nächstes wird der Landtag sich mit dem Gesetzentwurf befassen.
Mit Hilfe eines Volksantrags können Bürgerinnen und Bürger seit 2015 den Landtag dazu bringen, sich mit einem von ihnen formulierten Gesetzentwurf zu befassen. Voraussetzung dafür sind Unterschriften von 0,5 Prozent der Wahlberechtigten im Land. Die beiden Initiatorinnen hatten dem Landtag nach eigenen Angaben bis Mitte November 107 000 Unterschriften übergeben.
Befassung voraussichtlich im Januar
Ihr Gesetzentwurf sieht das neunjährige Gymnasium als Regel und G8-Züge als bedarfsgerechtes Ergänzungsangebot vor. Die Schüler sollen in der Übergangsphase bis zur 10. Klasse ein Recht auf einen Spurwechsel erhalten.
Nach der Stellungnahme der Regierung wird sich der Landtag voraussichtlich im Januar mit dem Thema befassen. Am 18. Januar 2024 könnte das Thema im Bildungsausschuss und am 24. Januar im Plenum behandelt werden. Auch hier geht es aber zunächst nur um die Zulassung des Volksantrags.
Hindernisse im Falle eines Volksbegehrens?
Lehnt der Landtag am Ende des Verfahrens den Gesetzentwurf ab, hätten die Initiatorinnen noch die Möglichkeit ein Volksbegehren zu starten, das in eine Volksabstimmung münden kann. Allerdings weist das Innenministerium in der Stellungnahme vorsorglich darauf hin, dass bei der Prüfung der Zulässigkeit keine Rolle gespielt habe, ob die resultierenden Kosten den Haushalt berühren. In dem Gesetzentwurf seien aber nur Deputate und keine jährlichen Kosten beziffert worden. Von Bürgern initiierte Gesetzentwürfe dürfen aber laut Landesverfassung keine Auswirkungen auf den Haushalt haben. Die SPD war an diesem Punkt 2020 mit einem Volksbegehren für gebührenfreie Kitas vor dem Landesverfassungsgericht gescheitert.
Die Initiatorinnen scheuten den Weg nicht, sagte Anja Plesch-Krubner, eine der beiden Mütter, die den Volksantrag mit auf den Weg gebracht hat. Der Antrag selbst gebe kaum Raum für Kompromisse, da die Unterschriften ja für diesen Gesetzentwurf geleistet worden seien. Grundsätzlich sei die Initiative aber gesprächsbereit.
Bürgerforum liefert Ergebnisse Mitte Dezember
Die Landesregierung hatte ihrerseits ein Bürgerforum zu dem Thema initiiert, bei dem sich zufällig ausgewählte Bürgerinnen und Bürger damit befassen. Es soll Mitte Dezember Ergebnisse vorlegen. Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) hatte am Dienstag gesagt, dass die Landesregierung erst nach Abschluss einen inhaltlichen Abgleich zwischen beiden Initiativen vornehmen wolle. „Vorher machen wir das selbstverständlich nicht. Das wäre ja respektlos gegenüber der eigenen Politik“, sagte Kretschmann. Der Prozess sei der Beurteilung sei aber breiter angelegt als die Initiative „G9 Jetzt“, die in einer Expertenanhörung in dem Forum zu Wort kam. „Darum sind wir sehr gespannt, was uns das Bürgerforum mitteilen wird“, sagte Kretschmann.
Anm. der Red.: In einer früheren Version war von einer Entscheidung des Landtags die Rede. Tatsächlich muss auch der Landtag erst noch die Zulässigkeit des Volksantrags feststellen.