Bisher gibt es eine Apothekenpflicht für homöopathische Arzneimittel. Foto: dpa

Hersteller und Apotheker wehren sich gegen Forderungen, homöopathische Arzneimittel frei verkäuflich zu machen.

Berlin - Der Vorstoß von Politikern und Spitzenfunktionären im Gesundheitswesen, die Apothekenpflicht von homöopathischen Arzneimitteln aufzuheben, ist auf Widerspruch bei den Apothekern gestoßen.

Im Gespräch mit unserer Zeitung hatte der Vorsitzende des höchsten Gremiums der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen, Josef Hecken, gesagt, es gebe „keinen Grund“ für die Apothekenpflicht. Sie suggeriere, „dass es sich um Produkte mit erwiesener Wirksamkeit handelt, die einer Beratung bedürften“. Dies sei aber nicht der Fall. Auch die Verbraucherschutz-Beauftragte der Unionsfraktion im Deutschen Bundestag, Mechthild Heil, hatte unserer Zeitung gesagt, die Apothekenpflicht könne abgeschafft werden.

Der Vorsitzende des Deutschen Apothekerverbandes, Fritz Becker, widerspricht gegenüber unserer Zeitung dieser Position. Becker, der auch Präsident des Landes-Apothekerverbandes Baden-Württemberg ist, sagte, Evidenz bestehe „nicht nur im wissenschaftlichen Nachweis, sondern auch in der persönlichen Erfahrung“. Er verweist auf das pflanzliche Medikament „Iberogast“. Es sei eines der meistverkauften Präparate und sehr erfolgreich, „auch wenn es gemäß der reinen Lehre nicht evidenzbasiert ist“.

„Es kann durchaus etwas schiefgehen.“

Becker sieht die Apothekenpflichtigkeit dadurch gerechtfertigt, dass es auch bei homöopathischen Produkten Beratungsbedarf durch den Apotheker gebe. Becker: „Wir müssen die Kunden darauf hinweisen, dass es zum Beispiel nicht ratsam ist, hohes Fieber ausschließlich mit Kamille zu behandeln. Wenn es den freien Zugriff im Drogerie-Regal gibt, dann kann durchaus etwas schiefgehen.“ Aufgabe des Apothekers sei es, auf die Grenzen homöopathischer Medikamente hinzuweisen. Es könne darüber hinaus auch durchaus Nebenwirkungen geben. Auch darüber müsse der Apotheker aufklären.

Becker widersprach dem von Gegnern der Apothekenpflichtigkeit vorgebrachten Hinweis, dass die Apothekerschaft in erster Linie an einem für sie interessanten Kundenkreis interessiert sei, also wirtschaftliche Interessen habe. „Im Gesamtumsatz einer Apotheke macht die Homöopathie weniger als ein Prozent aus“, sagte Becker.

Hersteller verteidigen Apothekenpflicht

Auch der Bundesverband der Arzneimittel-Hersteller BAH reagierte auf die Berichterstattung unserer Zeitung. Der BAH verteidigte die Apothekenpflicht. Nur der Status der Apothekenpflicht stelle sicher, „dass der Apotheker im Rahmen der Beratung im Zweifel auch auf die Grenzen einer homöopathischen Behandlung hinweisen kann“, sagte Hermann Kortland, der stellvertretende Hauptgeschäftsführer. Sie sei „notwendig“. Nach Angaben des Verbandes werden homöopathische Arzneimittel im Wert von 96 Millionen Euro jährlich verordnet, die Gesamtausgaben der gesetzlichen Kassen für Arzneimittel belaufen sich auf rund 37 Milliarden Euro.