Das Kabinett hat eine knappe Woche nach dem Bundesverfassungsgericht die steuerliche Gleichbehandlung von eingetragenen Homo-Partnerschaften mit der Ehe auf den Weg gebracht.

Berlin - Knapp eine Woche nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts hat das Kabinett die steuerliche Gleichbehandlung von eingetragenen Homo-Partnerschaften mit der Ehe auf den Weg gebracht.

Unter Vorsitz von Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) beschloss die Ministerrunde am Mittwoch den Entwurf für eine rasche Neuregelung des steuergünstigen Ehegattensplittings.

Die schwarz-gelbe Koalition will den Gesetzentwurf jetzt noch diese Woche ins Parlament einbringen. Darüber abgestimmt werden soll Ende Juni, noch bevor das Parlament in die Sommerpause geht. Eine volle Gleichstellung auch im Adoptionsrecht stößt in der Union weiter auf Widerstand.

Die vom Verfassungsgericht vergangene Woche erzwungene Ausweitung des Ehegattensplittings auf die etwa 34 000 eingetragenen Lebenspartnerschaften kostet den Staat künftig 55 Millionen Euro im Jahr. Von den Mindereinnahmen entfällt die Hälfte auf den Bund, der Rest auf Länder und Gemeinden. Die rückwirkende Korrektur ab 2001 schlägt einmalig mit 150 Millionen Euro zu Buche. 2013 ergeben sich damit dem Entwurf zufolge Kosten von 175 Millionen Euro.