Bislang fehlt den Landgerichten eine höchstrichtelriche Entscheidung in der Diesel-Thematik (Symbolfoto) Foto: dpa-Zentralbild

Die Gerichte im Land haben durch die Klagen von Diesel-Besitzern jede Menge zu tun. In Heidelberg entfiel ein großer Teil der erstinstanzlichen Verfahren allein auf dieses Thema.

Heidelberg - Klagen von Diesel-Besitzern belasten nach einem Bericht der „Rhein-Neckar-Zeitung“ die Justiz erheblich. Der Anstieg der erstinstanzlichen Verfahren 2018 um 11,3 Prozent sei einzig und allein auf Klagen von Diesel-Besitzern gegen den VW-Konzern zurückzuführen, sagte der Präsident des Landgerichts Heidelberg, Frank Konrad Brede, der Zeitung zufolge.

Klageschrift umfasst 300 Seiten

Von 1800 Klagen mit einem Streitwert über 5000 Euro im vergangenen Jahr gingen 250 demnach auf das Konto von Dieselbesitzern, die gegen den VW-Konzern klagten. Es gebe auch einige wenige Klagen gegen andere Autobauer wie BMW oder Daimler. Insgesamt sei die Mehrbelastung für die Richter spürbar. „Solch eine Klageschrift umfasst rund 300 Seiten“, sagte Brede dem Bericht zufolge. Die Akten der Diesel-Verfahren seien sehr umfangreich.

Höchstrichterliche Entscheidung fehlt

Hinzu komme, dass es immer noch keine höchstrichterliche Entscheidung gebe, an der sich die Landgerichte orientieren könnten. Vor kurzem hatte der Bundesgerichtshof zwar mitgeteilt, dass die illegale Abschalteinrichtung der Diesel-Abgasreinigung von Millionen von VW-Dieselmotoren als Sachmangel eingestuft werde. Anlass war die kurzfristige Absage einer Verhandlung am 27. Februar. An diesem Tag sollte eigentlich über die erste Klage im Zusammenhang mit dem Dieselskandal verhandelt werden, die es bis zum BGH geschafft hat. Aber dazu kam es nicht mehr: Der klagende Autokäufer nahm seine Revision zurück, weil sich die Parteien mit einem Vergleich einigten.