Die Polizei bei der Räumung der besetzten Wohnungen in Heslach. Foto: Lichtgut/Max Kovalenko

Die Stadt muss im Kampf gegen Leerstand endlich aktiv werden, kommentiert StN-Titelautor Sven Hahn.

Stuttgart - Sich fremdes Eigentum zu Eigen machen ist illegal. Deshalb ist es richtig, dass die Hausbesetzung von Heslach von der Polizei beendet wurde. Doch Wohnraum ohne Grund leer stehen zu lassen ist ebenfalls illegal. Zwar haben die Hausbesetzer von Heslach zu den falschen Mitteln gegriffen. Dennoch ist die Stadt nun gefordert, beim Kampf gegen Wohnungsleerstand endlich ernst zu machen.

Auch wenn Vergleiche hinken, reicht ein kurzer Blick nach Bayern, um zu sehen, wie das bisherige Engagement Stuttgarts im Kampf gegen Leerstand einzuordnen ist. In beiden Städten gilt das selbe Gesetz – das sogenannte Zweckentfremdungsverbot. Demnach können Eigentümer einer Wohnung mit einem Bußgeld in Höhe von bis zu 50 000 Euro bestraft werden, wenn diese die Wohnung länger als sechs Monate ohne guten Grund nicht vermieten. Doch während sich in Stuttgart gerade einmal drei Mitarbeiter der Verwaltung mit der Durchsetzung des Gesetzes befassen, sind es in München fast 40. Und während die bayerische Hauptstadt im letzten Jahr mehr als 850 000 Euro an Bußgeldern eingenommen hat, wurde in Stuttgart kein einziges Bußgeld tatsächlich verhängt.

Selbst wenn in Stuttgart nicht mehr 11 000 Wohnungen leer stehen, wie im Zensus 2011 noch zu lesen war, selbst wenn nur einige Hundert Wohnungen wieder auf den Mietmarkt kommen würden: Schon das wäre ein großer Schritt, um die Wohnungsnot zu lindern. Um dieses Ziel zu erreichen, müsste die Verwaltung jedoch deutlich aktiver werden und mit wesentlich mehr Personal sowie erheblich mehr Einsatz gegen unwillige Vermieter vorgehen. Wenn der Gemeinderat in Kürze seine Generaldebatte zur Wohnungsnot führt, wäre das ein wünschenswertes Ergebnis.

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