Wer mit Holzpellets heizt, musste im vergangenen Jahr erhebliche Preissteigerungen hinnehmen. Foto: imago /Bernd Feil

Nutzer von Öl- und Pelletheizungen in Baden-Württemberg können von sofort an Härtefallhilfen beantragen. Wer berechtigt ist und wie es geht.

Ab sofort können Besitzer insbesondere von Öl- und Pelletheizungen in Baden-Württemberg, die von den Energiepreissteigerungen des vergangenen Jahres besonders betroffen waren, Härtefallhilfen beantragen. Das entsprechende Onlineportal ist laut dem Umweltministerium des Landes am 8. Mai freigeschaltet worden. Am Montag war die entsprechende Internetseite zeitweise allerdings zunächst überlastet.

Demnach können private Haushalte, die mit sogenannten nicht leitungsgebundenen Energieträgern (also kein Gas) heizen, Härtefallhilfen rückwirkend für das Jahr 2022 beantragen. Dies soll Haushalte von besonders starken Preissteigerungen bei Heizöl, Flüssiggas, Holzpellets, Holzhackschnitzeln, Holzbriketts, Scheitholz oder Kohle entlasten. Eine Einkommensgrenze gibt es für die Berechtigung nicht.

Auf dem entsprechenden Onlineportal „Antrag auf Brennstoffhilfe“ muss man zunächst über einen Onlinerechner prüfen, ob man dafür infrage kommt, einen Antrag zu stellen. Das ist dann der Fall, wenn ein Haushalt, der mit den oben genannten Brennstoffen heizt, zwischen dem 1. Januar 2022 und dem 1. Dezember 2022 mindestens eine Verdoppelung seiner Energiekosten gegenüber den Referenzpreisen aus 2021 hinnehmen musste. Dazu muss man die Brennstoffrechnung für 2022 zur Hand haben. Der bundesweit einheitliche Referenzpreis für das Jahr 2021 liegt für Heizöl etwa bei 71 Cent pro Liter , für Flüssiggas bei 57 Cent pro Liter, für Holzpellets bei 24 Cent pro Kilo und für Holzhackschnitze bei 11 Cent pro Kilo (jeweils inklusive Umsatzsteuer).

Erstattet werden 80 Prozent der Mehrkosten, die über die Verdoppelung der Energiepreise hinausgehen. Das Ministerium weist allerdings darauf hin, dass der Rechner am Beginn der Antragstellung nur zur Information diene. Die tatsächliche Antragsprüfung finde erst danach statt.

Dokumente, die Antragsteller parat haben müssen

Um dann den konkreten Antrag zu stellen, muss man laut dem Umweltministerium Kontoauszüge oder andere Zahlungsnachweise für die Bezahlung der Energieträger/Brennstoffe parat haben sowie den Feuerstättenbescheid für die betreffende(n) Heizungsanlage(n). Privatpersonen müssten zudem ihre Identität durch ein Foto von sich selbst, auf dem sie ihr gültiges Ausweisdokument zeigen, sowie Fotos von Vorder- und Rückseite des Dokuments bestätigen. Die Antragsstellung dauere etwa zehn bis fünfzehn Minuten, heißt es auf dem Portal. Danach müsse man je nach Antragsvolumen mit einer Bearbeitungsdauer von bis zu sechs Wochen rechnen.

Das Land rechnet mit bis zu 500 000 Anträgen. Auf seiner Webseite hat das Umweltministerium Antworten auf die häufigsten Fragen rund um die Hilfen, Vor-raussetzungen und Antragsverfahren eingestellt. Baden-Württemberg hat sich mit weiteren Bundesländern zusammengetan und nutzt daher das zentrale Antragsportal des Landesbetriebs Kasse.Hamburg, der für 13 Bundesländer die technische Umsetzung übernimmt. Das Umweltministerium hat zudem eine Telefonhotline eingerichtet unter 07 11 / 1 26 16 00, die montags bis freitags zwischen 9 und 17 Uhr erreichbar ist.

Über die Telefonhotline können auch Papieranträge angefordert werden, so das Umweltministerium. Allerdings verzögere sich bei Anträgen auf Papier die Auszahlung der Hilfen, warnt die Behörde. Online eingereichte Anträge würden schneller bearbeitet, da bei diesen keine Zeit durch den Postweg, das Scannen von Dokumenten und das Übertragen von Daten ins System verloren gehe. Papieranträge sollten nur in Ausnahmefällen gestellt werden, zum Beispiel, wenn kein Zugang zum Internet möglich ist.

Das gilt für Unternehmen

Unternehmen wie etwa Wohnungsbaugesellschaften können als Zentralantragssteller bereits im Vorfeld ein Servicekonto anlegen und ihre Firmenakte bei der Kasse.Hamburg beantragen – dies auf dem Weg: Firmenakte anlegen – Onlinedienst Einstiegsseite – HamburgService. Die Akte sei notwendig, um eine Identifikation zu ermöglichen; sie vereinfache die Antragsstellung für unterschiedliche Wohngebäude.

Die Bundesregierung hatte bis Ende vorigen Jahres eine umfangreiche Gas- und Strompreisbremse für alle Haushalte plus diverser Härtefallhilfen auf den Weg gebracht. Nun sollen auch Privathaushalte mit nicht leitungsgebundenen Energieträgern Unterstützung erhalten. Das Geld kommt ebenso aus dem Härtefallfonds des Bundes.