Lesen Sie hier, ab wann die Strompreise gedeckelt werden und wie lange die Maßnahme fortgeführt wird.
Neben anderen finanziellen Entlastungen ist die Strompreisbremse eine Maßnahme der Bundesregierung, um den Bürgern in der Krise unter die Arme zu greifen.
Ab wann gilt die Strompreisbremse?
Die Strompreisbremse ist seit dem 01. März in Kraft, gilt jedoch rückwirkend zum 01. Januar 2023. Das heißt, die zu viel gezahlten Beiträge für Januar und Februar werden im März ausbezahlt. Als Kunde muss man sich um nichts kümmern. Die Entlastung wird automatisch eingeführt und entweder bei den Abrechnungen des Energieversorgers oder über die Betriebskostenabrechnungen des Vermieters berücksichtigt.
Wie hoch ist die Strompreisbremse?
Für private Haushalte und kleine Unternehmen wird der Strompreis durch die Kostenbremse auf 40 Cent pro Kilowattstunde gedeckelt. Der Deckelpreis gilt jedoch nur für 80 % des im Vorjahr verbrauchten Stroms. So will die Bundesregierung die Bevölkerung weiterhin zum Stromsparen ermuntern. Denn für über den Basisbedarf hinausgehenden Stromverbrauch muss aus eigener Tasche der normale Marktpreis bezahlt werden.
Wie lange gilt die Preisbremse?
Laut Angaben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz gilt die Strompreisbremse bis zum 30. April 2024. Falls Sie wissen wollen, mit welcher Ersparnis Sie durch die Preisbremse rechnen können, hat die Bundesregierung einen Stromkostenrechner zur Verfügung gestellt. Damit lässt sich das ungefähre Einsparpotenzial besser einschätzen.