Unter bestimmten Voraussetzungen: Frankreichs Präsident Macron will Sterbehilfe gesetzlich möglich machen. Foto: AFP/GONZALO FUENTES

Der französische Präsident Emmanuel Macron will aktive Sterbehilfe unter bestimmten Voraussetzungen in Frankreich ermöglichen. Ein entsprechender Gesetzentwurf soll im Mai ins französische Parlament kommen.

Der französische Präsident Emmanuel Macron will aktive Sterbehilfe unter bestimmten Voraussetzungen in Frankreich ermöglichen. Ein entsprechender Gesetzentwurf soll im Mai ins französische Parlament kommen, kündigte Macron in einem Interview der Zeitungen „Libération“ und „La Croix“ (Montagsausgabe) an. Dem Text zufolge sollen erwachsene, voll zurechnungsfähige Menschen mit einer unheilbaren und kurz- oder mittelfristig lebensbedrohlichen Krankheit, deren Schmerzen sich nicht lindern lassen, um Sterbehilfe bitten können. Nach einer zweitägigen Wartezeit sollten Patientinnen und Patienten innerhalb von zwei Wochen eine Antwort auf ihre Bitte erhalten. Die notwendigen tödlichen Medikamente sollen sie sich, wenn möglich, letztlich selbst verabreichen.

Sterbehilfe ist in Frankreich ein umstrittenes Thema. Aktive Sterbehilfe, also einem Menschen ein tödlich wirkendes Mittel zu verabreichen, ist verboten. Passive Sterbehilfe durch das Abschalten von Apparaten und indirekte Sterbehilfe, bei der starke Medikamente Schmerzen lindern und als Nebenwirkung das Sterben beschleunigen, ist zulässig.

Gesetzentwurf bereits im Herbst angekündigt

Einen Aufschlag für einen Gesetzestext zum Lebensende hatte Macron bereits für vergangenen Herbst angekündigt. Vorangegangen war ein langer Prozess mit Bürgerbeteiligung. Ein einberufener Bürgerkonvent hatte sich mehrheitlich dafür ausgesprochen, den Weg zu aktiver Sterbehilfe zu ebnen. Auch Frankreichs Ethikrat erklärte eine ethische Anwendung aktiver Sterbehilfe unter bestimmten strengen Voraussetzungen für denkbar.

Die Entscheidung darüber, ob jemand aktive Sterbehilfe erhalten soll oder nicht, solle im Team getroffen werden, hieß es aus dem Élyséepalast. Mindestens zwei Mediziner müssten gemeinsam entscheiden. Gesundheitspersonal solle die aktive Sterbehilfe persönlich ablehnen können, Patientinnen und Patienten dann aber weitervermitteln müssen.