Die geplante Übernahme von VW durch Porsche im Jahr 2009 beschäftigt noch immer das Oberlandesgericht in Stuttgart Foto: dpa

Noch immer beschäftigt die gescheiterte VW-Übernahme viele Gerichte. Jetzt kann die Porsche SE Holding einen weiteren Sieg verbuchen. Das Oberlandesgericht Stuttgart wies die Schadenersatzklage von Anlegern in Höhe von 1,2 Milliarden Euro ab.

Stuttgart - Es wird noch viele Jahre dauern, bis die gescheiterte VW-Übernahme durch Porsche im Jahr 2009 juristisch aufgearbeitet ist. Gestritten wird vor vielen Gerichten. Bisher hat die Porsche SE Holding (PSE), also die Dachgesellschaft des Sportwagenbauers, die 50,7 Prozent der VW-Stammaktien hält, alle Verfahren für sich entscheiden können. Auch das Oberlandesgericht Stuttgart urteilte jetzt zugunsten der PSE. Es wies die Berufungen von 19 Hedgefonds, also institutionellen Anlegern, zurück und bestätigte damit ein Richterspruch des Landgerichts vom 17. März 2014.

Die 19 Hedgefonds verlangten Schadenersatz in Höhe von knapp 1,2 Milliarden Euro. Zuvor waren es noch 23 Hedgefonds, die über 1,3 Milliarden Euro geltend machten. Der Vorwurf lautete vorsätzliche sittenwidrige Schädigung. Die teils aus den USA stammenden Anleger hatten in der Hochphase des Übernahmeversuchs von VW durch Porsche im großen Stil an der Börse gezockt und viel Geld verloren. Dafür machten sie die PSE verantwortlich, da sie die Öffentlichkeit falsch informiert habe.

Im Jahr 2008 hatte das Unternehmen in mehreren Pressemitteilungen bestritten, den Anteil an VW-Aktien auf 75 Prozent aufstocken zu wollen, bevor am 26.Oktober 2008 genau jene Absicht bekannt gegeben wurde. Die Aktienkurse von VW schossen in den Tagen danach steil nach oben und Anleger, die auf fallende Kurse gewettet hatten, verloren viel Geld.

Langsam lichtet sich das Dickicht

Das Gericht urteilte, dass die Pressemitteilungen allenfalls doppeldeutig gewesen und auch durch Analysten unterschiedlich interpretiert worden seien. Grob unrichtige Auskünfte, die eine besondere Verwerflichkeit begründeten, seien dagegen nicht feststellbar. Ähnlich hatte bereits das Landgericht im ersten Urteil argumentiert.

Pressemitteilungen, so die Richter, richteten sich nicht an potenzielle Anleger, sondern an eine breite Öffentlichkeit. Deshalb werde ihnen von den Teilnehmern am Aktienmarkt ein weitaus geringeres Vertrauen entgegengebracht. Den Spekulationen über eine beabsichtigte VW-Übernahme sei im Frühjahr 2008 kaum anders zu begegnen gewesen als durch ein Dementi. Das Oberlandesgericht wies auch kartellrechtliche Ansprüche ab, da die Leerverkäufe nicht unter dem Zwang einer Marktmacht der Porsche SE erfolgten und der Markt nicht auf VW-Stammaktien beschränkt war.

Damit lichtet sich langsam das Dickicht der Verfahren. Spannend wird der noch ausstehende Strafprozess gegen Ex-Porsche Chef Wendelin Wiedeking und seinen Finanzvorstand Holger Härter. Die Staatsanwaltschaft Stuttgart wirft ihnen Marktmanipulation vor. Das Landgericht hatte die Eröffnung des Verfahrens abgelehnt, das Oberlandesgericht aber anders entschieden. Wann der Prozess gegen die beiden Ex-Porsche-Manager beginnt, ist noch unklar.