Nach einer Gesetzesplanung der Bundesregierung soll es künftig möglich sein, in Vereinen organisiert Cannabis anzubauen. Auch wenn noch nicht alles in Stein gemeißelt ist: Hier ein paar Punkte, die bei so einer Vereinsgründung zu beachten sind.
Das neue Cannabis-Gesetz, dessen Eckpunkte vergangene Woche Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) und Landwirtschaftsminister Cem Özdemir (Grüne) vorgestellt hatten, soll legalen Anbau in gesetzlich regulierten Größen möglich machen. Aber nicht für alle – im ersten Schritt soll vor allem der gemeinschaftliche Anbau in Vereinen kommen; dann muss nicht jeder einzelne einen grünen Daumen beweisen und sich in die Aufzucht der Pflanzen einarbeiten.
Man kann, darauf deutet zumindest einiges hin, einem solchen bereits bestehenden Verein – Cannabis Social Clubs genannt – beitreten oder einen eigenen gründen. Da das neue Cannabis-Gesetz sich noch im Planungsstadium befindet, der Gesetzesentwurf dem Bundestag noch präsentiert werden und auch noch den Bundesrat passieren müsste, sind einige Details noch nicht geklärt. Stand jetzt sieht es etwa wie folgt aus:
Laut den bereits präsentierten Eckpunkten unterscheidet sich die Gründung eines Cannabis-Vereins nicht sonderlich von der Gründung eines anderen eingetragenen Vereins (e.V.). Im Grunde kann das jeder tun. Die Anmeldung eines Vereins läuft über das zuständige Registergericht. Dies erfolgt in der Regel über einen beauftragten Notar, Formulare sind bei Amtsgerichten auch elektronisch verfügbar.
Keine Doppelmitgliedschaften möglich
Unklar ist, was es mit der in einigen Medienberichten zitierten Aussage auf sich hat, dass die Vereinsgründer „auf Zuverlässigkeit“ überprüft werden sollen. Wer prüft das? Wer gilt als zuverlässig? Offene Fragen.
Da die geplante Gesetzesänderung zunächst keine Möglichkeit des gewerbsmäßigen legalen Handels in zertifizieren Fachgeschäften vorsieht, sollte Vereinsgründern außerdem klar sein, dass keine importierten Cannabis-Produkte im Verein weitergegeben werden dürfen, sondern lediglich selbst angebaute Erzeugnisse – und auch nur bis zu 25 Gramm pro Monat. Der geplante Rahmen sieht außerdem vor, dass Doppelmitgliedschaften verboten sind. Ob die Vereine dies selbst bei Mitgliedschaftsanträgen überprüfen müssen, wurde von der Regierung noch nicht kommuniziert.
Außerdem scheint es als Vereinsgründer wichtig, die Mitgliederobergrenze im Blick zu haben: Maximal 500 Mitglieder soll ein Cannabis-Verein haben dürfen, hieß es in den vorgestellten Eckpunkten.
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Hilfe dabei, einen Cannabis-Verein zu Gründen, bietet beispielsweise die Cannabis Social Club CSC Gründungscommunity. Dort sind bereits viele Vereine mit Cannabis-Thematik organisiert.