Polizeibeamte haben am Freitag Gastronomiebetriebe im Kreis Ludwigsburg kontrolliert (Symbolfoto). Foto: Eibner-Pressefoto/Fleig / Eibner-Pressefoto

Polizei und Zoll kontrollieren in insgesamt 23 Gastronomiebetrieben in Ditzingen, Gerlingen, Schwieberdingen und Ludwigsburg. Dabei stellen sie rund 30 überwiegend geringfügige Verstöße fest. Das sind die häufigsten Beanstandungen.

Polizeibeamte der Polizeireviere Ditzingen und Ludwigsburg haben am vergangenen Freitag Kontrollen in insgesamt 23 Gastronomiebetrieben in Ditzingen, Gerlingen, Schwieberdingen und Ludwigsburg durchgeführt. Unterstützt wurden die Einsatzkräfte durch Mitarbeiter des Hauptzollamtes Heilbronn, der jeweiligen Gaststättenbehörden sowie der Lebensmittelüberwachung des Landratsamtes Ludwigsburg.

 

In Ditzingen und Schwieberdingen überprüften die Beamten jeweils sieben Gaststätten, in Gerlingen waren es drei Betriebe. Bei den 17 Kontrollen stellten Polizei, Zoll und Gaststättenbehörde rund 30 überwiegend kleinere Verstöße fest. Am häufigsten wurden verstellte oder nicht ordnungsgemäß gekennzeichnete Fluchtwege beanstandet. Die Mitarbeiter der Lebensmittelüberwachung des Landratsamtes Ludwigsburg stellten mehrere Hygienemängel fest. Unter anderem musste eine Getränkeschankanlage in Gerlingen zunächst stillgelegt werden, bis sie nach einer Reinigung nach wenigen Minuten wieder in Betrieb genommen werden konnte.

30 Ordnungswidrigkeiten in Shisha-Bars

In Ludwigsburg wurden in der Innenstadt fünf Shisha-Bars und eine Gaststätte kontrolliert. Lediglich die Kontrolle einer Shisha-Bar verlief ohne Beanstandungen. In den anderen fünf Betrieben wurden über 30 Ordnungswidrigkeiten aus verschiedenen Bereichen festgestellt, darunter eine nicht ordnungsgemäß angemeldete Mitarbeiterin sowie das Anbieten eines Pay-TV-Programms ohne die erforderliche Gewerbeerlaubnis. In einer Shisha-Bar wurden insgesamt acht Kilogramm unversteuerter Shisha-Tabak in einem Nebenraum versteckt aufgefunden.

In einer Shisha-Bar war die Lüftung im Anzündbereich defekt, sodass das Anzünden vorerst untersagt werden musste. In einer weiteren Shisha-Bar wurden die zulässigen CO-Werte deutlich überschritten, sodass sofort gelüftet und der weitere Konsum von Shishas in dem betroffenen Bereich untersagt wurde. Die beiden letztgenannten Shisha-Bars waren bereits im Februar dieses Jahres kontrolliert worden und wegen ähnlicher Verstöße aufgefallen.