In Zeiten der Flüchtlingskrise hat sich der Kreis mit Notunterkünften behelfen müssen. Jetzt sorgt die Anschlussunterbringung für Probleme. Foto: Gottfried Stoppel

Zwist in der kommunalen Familie? Das Landratsamt fordert von den Städten und Gemeinden einen Kostenausgleich für Flüchtlinge, die eigentlich schon in deren Obhut hätten übergehen müssen.

Rems-Murr-Kreis - Anerkannte Flüchtlinge mit einer Bleibeperspektive, spätestens aber nach zwei Jahren des Aufenthalts in einer Gemeinschaftsunterkunft, sind Geflüchtete dauerhaft von Städten und Gemeinden unterzubringen. So will es das Asylgesetz. Doch in Gegenden mit grassierender Wohnungsnot fällt es einigen Kommunen schwer, dieser Aufgabe nachzukommen. Rund ein Drittel der insgesamt 1523 Geflüchteten, die zurzeit in der Obhut des Rems-Murr-Kreises leben, hätten eigentlich längst in die sogenannte Anschlussunterbringung entlassen werden müssen. Die größten Lücken sind dort, wo bezahlbarer Wohnraum aufgrund der Nähe zur Landeshauptstadt Stuttgart ohnehin schon besonders knapp ist: im vorderen Remstal.

Pauschaler Kostenausgleich

Doch diese Säumnis will das Waiblinger Landratsamt nun nicht länger klaglos hinnehmen: Gemeinden, die dieser Verpflichtung nicht nachkommen, soll künftig eine Rechnung gestellt und dieser pauschale Kostenausgleich mit den Kommunen auch vertraglich vereinbart werden.

Während die einen, wie etwa die Große Kreisstadt Fellbach, in Sachen Fehlbelegungsabgabe auf Verhandlungen setzen und auf eine weitere Frist von wenigen Monaten hoffen, hat der Gemeinderat von Kernen den dortigen Bürgermeister Stefan Altenberger unlängst darauf festgelegt, diese Unterschrift nicht zu leisten. In der jüngsten Sitzung des Gremiums erhielt er stattdessen den Auftrag, den Vertrag rechtlich überprüfen zu lassen. Christof Leibbrand von der Offenen Grünen Liste, ein Rechtsanwalt und Mediator, riet gar dazu, nicht zu zahlen und lieber einen Rechtsstreit zu riskieren.

520 Euro pro Flüchtling und Monat

Es geht schließlich nicht um Summen in Bagatellhöhe: Nach den Vorstellungen der Landkreisverwaltung soll die Gemeinde Kernen wegen der 97 nicht angenommenen Geflüchteten mehr als 50 000 Euro pro Monat zahlen – 520 Euro je Monat und Geflüchtetem. Der Vertrag hatte erst einmal für ein Vierteljahr gelten sollen. Die Lücke der Stadt Fellbach bei den Unterbringungen beziffert die Stadtsprecherin Sabine Laartz auf etwa 50 Menschen.

Aber allein die Höhe des Kopfbetrags sorgte zumindest in Kernen schon für Ärger: „Das ist ziemlich grenzwertig“, sagt Christof Leibbrand. „Die 520 Euro sind aus der Luft gegriffen, die zahlen selbst weit weniger.“ Das allerdings bestreitet das Landratsamt. Es gehe nur um einen teilweisen Ausgleich der tatsächlich anfallenden Kosten. Dieser aber solle vermeiden helfen, dass die Menschen den Städten und Gemeinden zwangsweise zugeführt werden müssten. Die Fehlbelegungsabgabe sei der Versuch einer fairen Lösung, schließlich blieben ansonsten alle Kosten an der Landkreisverwaltung hängen.

Zwangszuweisung droht

Entsprechende Hinweise werden vor Ort allerdings eher als Drohung, denn als gemeinsamer Lösungsversuch für die schleppende Unterbringung verstanden: „Ohne Vertragsunterzeichnung müssen die betroffenen Kommunen damit rechnen, dass die notwendigen Zuweisungen mit einer Ankündigungsfrist von zehn Tagen vorgenommen werden“, heißt es in einer schriftlichen Vorlage an den Gemeinderat Kernen.

Der Erste Bürgermeister von Fellbach, Günter Geyer, hat indes ein gewisses Verständnis für das Vorgehen der Kreisbehörde: „Bleibt in einer Gemeinschaftsunterkunft ein Platz leer, bekommt die Kreisverwaltung einen Kostenersatz vom Land. Lässt er Menschen in der Anschlussunterbringung dort wohnen, bekommt er nichts.“ Geyer stellt aber auch fest: „Die großen Kreisstädte trifft es ein bisschen härter angesichts der Wohnungsnot. Und die 520 Euro pro Nase sind ein Hammer.“

Ganz so überraschend, wie es den Gemeinde- und selbst Kreisräten in Kernen erschienen sein will, kam der Vertragsentwurf aus dem Landratsamt übrigens nicht. Bereits im November, so sagt eine Landratsamtssprecherin, sei der Sozialausschuss des Kreistags in öffentlicher Sitzung informiert worden. Danach sei ein erklärendes ausführliches Schreiben an alle Rathauschefs und im Dezember dann der vorher bereits angekündigte öffentlich-rechtliche Vertrag versandt worden.

Waiblinger Fehlabgabe in Region bisher einzigartig

In der Region ist die Waiblinger „Fehlabgabe“ bisher allerdings einzigartig. Man erhebe von den Kommunen keinen Kostenausgleich und beabsichtige dies auch zukünftig nicht zu tun, heißt es aus dem Ludwigsburger Landratsamt. Die Kommunen im dortigen Landkreis hätten genügend Flüchtlinge in die Anschlussunterbringung aufgenommen, Rückstände würden „zeitnah“ abgebaut. Darüber hinaus gebe der Landkreis seit dem vergangenen Jahr einzelne Wohnungen, die nicht mehr für die vorläufige Unterbringung benötigt würden, an die Kommunen ab.

Auch im Kreis Böblingen sind die Quoten laut einer Landratsamtssprecherin – „trotz enorm gestiegener Personenzahlen“ – von den Kommunen erfüllt worden. Bis zum zweiten Quartal werde auch der Aufnahmerückstand von 400 Personen vollständig abgebaut sein.

Im Frühjahr vergangenen Jahreshabe es durchaus noch erhebliche Probleme gegeben, räumt Peter Keck, der Leiter des Amts für allgemeine Kreisangelegenheiten im Landkreis Esslingen, ein. Mit gut 900 Personen seien die Kommunen im Rückstand gewesen Durch partielle Unterstützung – aber auch eine konsequente Zuweisungspolitik – habe dieser jedoch deutlich reduziert werden können. Das Ziel müsse sein, die rechtliche Verpflichtung einer dezentralen Unterbringung einzufordern und umzusetzen, lautet die Einschätzung von Keck. „Es kann nicht sein, dass man sich davon freikaufen kann“.

Im Landkreis Göppingen hingegen ist fast die Hälfte der aktuell 1650 Flüchtlinge, die in Gemeinschaftsunterkünften lebt, eigentlich ein Fall für die Anschlussunterbringung. Deshalb beschäftige sich auch eine Arbeitsgruppe aus Vertretern mehrerer Kreisgemeinden und Mitarbeitern des Kreissozialamtes mit der Frage, wie eine zügige und gerechte Verteilung erreicht werden kann. Ergebnis? Noch offen.