Horst Seehofer und Bayern lassen im Streit über die Flüchtlingspolitik von der angedrohten Verfassungsklage gegen die Bundesregierung ab. Foto: dpa

Bayern lässt im Streit über die Flüchtlingspolitik von seiner angedrohte Verfassungsklage gegen die Bundesregierung ab.

München - „Der Zustrom von Flüchtlingen ist deutlich zurückgegangen“, sagte Bayerns Justizminister Winfried Bausback zur Begründung am Dienstag nach einem entsprechenden Kabinettsbeschluss der CSU-Regierung. „Die rechtswidrige Politik des Durchwinkens wurde beendet.“ Bayern habe sich mit seinen Forderungen nach schärferen Grenzkontrollen und einer rigoroseren Sicherung der Außengrenzen durchgesetzt, sagte Staatskanzleichef Marcel Huber. Eine Verfassungsklage gegen den Bund wird demnach nicht mehr angestrebt. Sollte die politische Situation jedoch erneut eskalieren, behalte sich der Freistaat eine Verfassungsklage weiterhin vor, sagte Bausback.

Vorgehen an den deutschen Grenzen

Am Montagabend hatten sich Herrmann und Bundesinnenminister Thomas de Maiziere auf eine gemeinsame Position zum Vorgehen an den deutschen Grenzen geeinigt. Die Übereinkunft sieht unter anderem veränderte Aufgaben von Bundes- und Landespolizei bei der Kontrolle von Einreisenden vor. Zudem sollen die Kontrollen der Binnengrenzen innerhalb der EU weitergeführt werden, bis ein wirksamer Schutz der Außengrenzen aufgebaut sei.