Bernd Klingler würde alles gern schnell hinter sich bringen Foto: Lichtgut/Leif Piechowski

Die Entscheidung der Staatsanwaltschaft Stuttgart, ob der frühere FDP-Kommunalpolitiker und jetzige AfD-Fraktionschef Bernd Klingler wegen Untreue angeklagt wird, lässt weitere zwei Monate auf sich warten. Am Montag erklärte Pressesprecherin Claudia Krauth, die Entscheidung werde doch nicht Anfang Juni, sondern frühestens Anfang August bekannt werden.

Stuttgart - Die Entscheidung der Staatsanwaltschaft Stuttgart, ob der frühere FDP-Kommunalpolitiker und jetzige AfD-Fraktionschef Bernd Klingler wegen Untreue angeklagt wird, lässt weitere zwei Monate auf sich warten. Am Montag erklärte Pressesprecherin Claudia Krauth, die Entscheidung werde doch nicht Anfang Juni, sondern frühestens Anfang August bekannt werden. Schon Anfang April hatte die Staatsanwaltschaft die Öffentlichkeit um zwei Monate vertröstet.

Ein Trost ist das lange Verfahren für den betroffenen Bernd Klingler aber schon lange nicht mehr. Inzwischen weiß die Öffentlichkeit bereits seit sechs Monaten, dass gegen ihn was läuft – das belastet ihn und sein Umfeld. Anfang April erklärte Klingler, „dass sich die Sache so lange hinzieht, ist traurig“. Er selbst ist noch nicht vernommen worden. Sein Anwalt und er lehnten eine Stellungnahme allerdings auch ab, weil man zwar einen Großteil der Ermittlungsakte kenne, aber eben nicht die komplette Akte mit allen belastenden Aussagen. Am Wochenende mahnte der Anwalt die Akte an.

Ob man Anklage erhebe, werde entschieden, wenn auch die Stellungnahme von Klinglers Anwalt in die Ermittlungsakte eingearbeitet sei, sagte die Pressesprecherin Claudia Krauth. Im Moment seien etliche Szenarien möglich, darunter eine förmliche Anklage, die ein Gerichtsverfahren nach sich zieht, oder ein Strafbefehl. Aber auch die Einstellung des Verfahrens, weil eine Schuld nicht nachweisbar oder weil sie geringfügig ist. Die Einstellung könne ohne oder mit einer Geldauflage stattfinden.

Unter Verdacht war Klingler geraten, weil seine damaligen FDP-Kollegen Ungereimtheiten bei den Fraktionsfinanzen beanstandeten und die Stadtverwaltung informierten. Die schaltete die Staatsanwälte ein. Klingler, so monierten seine Kollegen, habe 12 500 Euro in den Tresor seiner Werbeagentur geschafft, sich für geschäftliche Zwecke zumindest vorübergehend Geld ausleihen wollen. Darüber habe er weder informiert noch ausreichend Vermerke angefertigt. Außerdem habe er bei einer Agentur 80 000 Flyer geordert und zu überhöhten Preisen abgerechnet. Rechnungen hätten aber gefehlt. Über die tatsächlichen Leistungen und die Verteilung wisse man nichts. Die Agenturchefin habe zu Klinglers Bekannten gehört. Das roch sogar nach Betrugsvorwurf.

Klingler dementierte, lieferte Rechnungen nach und räumte allenfalls Ungeschicklichkeit ein. Er witterte eine Intrige seiner Parteifreunde, musste den Fraktionsvorsitz bei der FDP aber vorerst niederlegen. Danach wechselte er lieber zur rechtskonservativen AfD, was die zur vierköpfigen Fraktion mit mehr Einnahmen aus der Stadtkasse und mit mehr Einfluss machte, die FDP zu einer dreiköpfigen Gruppe schrumpfen ließ.

Ob Klingler aber im Gemeinderat bleiben wird und ob künftig die AfD oder die FDP groß auftreten darf, steht erst nach dem Spruch der Staatsanwaltschaft fest. Stadtrat darf man erst dann nicht mehr sein, wenn man zu einer Freiheitsstrafe von mehr als einem Jahr verurteilt ist – und zwar wegen eines Verbrechens, für das eine Mindeststrafe von einem Jahr vorgesehen ist. Untreue oder Betrug sind aber Vergehen. Rein rechtlich muss Klingler also kaum abtreten. Politische Moral hat aber ihre eigenen Gesetze.