Aktivistinnen Ida Marie Sassenberg (links) und Hanna Seidel (rechts). Foto: dpa

Ida Marie Sassenberg und Hanna Seidel sind mit ihrer Petition erfolgreich. Sogenanntes Upskirting soll künftig strafrechtlich geahndet werden – der Justizminister Guido Wolf sieht Handlungsbedarf.

Stuttgart - Als Upskirting wird das heimliche, voyeuristische Fotografieren unter Röcken bezeichnet, gegen das sich die betroffenen Personen in aller Regel nicht rechtlich wehren können. Upskirting ist in Deutschland kein Straftatbestand. Der Justizminister des Landes, Guido Wolf, sieht deshalb Handlungsbedarf.