Gabriele Laxander vom Remstalwerk ist wie andere Verantwortliche von Energieversorgern zurzeit vor große Herausforderungen gestellt. Foto: Gottfried Stoppel

Die regionalen Energieunternehmen sollen die Abwicklung der Gas- und Strompreisbremse sicherstellen. Das bedeutet für diese einen nicht unerheblichen Aufwand und einige noch nicht gelöste Schwierigkeiten.

Eines muss Gabriele Laxander in diesen Zeiten nicht fürchten: Langeweile kommt bei der Geschäftsführerin des Remstalwerks zurzeit nicht auf. „Es ist sehr abenteuerlich, wie manches abgewickelt wird, ohne dass klar ist, wie wir das umsetzen sollen.“ Ein Gutteil der Entlastungen für die Verbraucher – deren Grundgedanke sie klar begrüßt – bedeute für die Versorgungsunternehmen eine enorme Belastung.

EDV-Probleme und Liquiditätsverschiebungen

Vor allem für die EDV seien die teilweise komplizierten Regelungen eine enorme Herausforderung. Aber hinter den Liquiditätsverschiebungen, die zu erwarten seien, weil die Abrechnung nicht wie gewohnt zum 31.12. aufgeht, stehe noch ein großes betriebswirtschaftliches Fragezeichen. Weil ihr Unternehmen bei den Verbrauchspreisen für Strom, dort wo es selbst auch der Netzbetreiber ist, unter der magischen Marke von 40 Cent pro Kilowattstunde liegt, ist der Großteil der Kunden in diesem Bereich zwar nicht betroffen. Aber auch für die ganz wenigen, für die das nicht gilt, muss sie die EDV noch fit machen.

Rund 27 Gesetze und Verordnungen habe die Bundesregierung alleine in diesem Jahr für die Energiewirtschaft erlassen, heißt es in einer Mitteilung der Süwag zum aktuellen Stand der staatlichen Unterstützung. Der regionale Energieversorger, der vor allem im Norden des Rems-Murr-Kreises aktiv ist, will im Rahmen des Erdgas-Wärme-Soforthilfegesetzes den Wert des Dezemberabschlags Kunden erlassen, indem kein Abschlag abgebucht wird, beziehungsweise keine Zahlung oder Überweisung durch den Kunden erfolgen muss. „Eine Verrechnung mit dem tatsächlichen Entlastungsbetrag findet dann mit der Jahresrechnung statt“, erklärt der Süwag-Vertrieb-Geschäftsführer Christopher Osgood das Verfahren. Der tatsächliche Entlastungsbetrag entspreche einem Zwölftel der Jahresverbrauchsprognose mit Stand September 2022 und müsse mit dem im Dezember gültigen Verbrauchspreis multipliziert werden, zuzüglich des Grundpreises für einen Monat.

Darüber werden die Kunden jetzt aufgeklärt. Eine Information, wie die Preisbremse für Strom und Gast umgesetzt wird, soll dann im Februar schriftlich erfolgen. Wenn bis dahin hoffentlich alles geklärt ist.