Auch die neuesten Diesel könnten von Fahrverboten betroffen sein, wenn die bisherigen Vorschriften weiter verschärft werden. Das hat die EU-Kommission fürs Erste abgewendet. Foto: Lichtgut/Leif Piechowski

Die neuen Diesel sind vor Fahrverboten geschützt, so erklärt die Autoindustrie stets. Doch ganz sicher kann man da nicht sein – denn auf EU-Ebene läuft dazu ein wichtiger Rechtsstreit.

Stuttgart - Die EU-Kommission hat Berufung gegen eine Entscheidung des Gerichts der Europäischen Union (EuG) eingelegt, die zu einer weiteren Verschärfung der Zulassungsregeln für die neuesten, als weitgehend sauber geltenden Dieselfahrzeuge geführt hätte. Dies erklärte eine Sprecherin der Kommission in Brüssel unserer Zeitung. Die Autoindustrie hatte das EuGH-Urteil mit großer Sorge aufgenommen, weil es dazu führen kann, dass selbst die neuesten Diesel von Zulassungs- und Fahrverboten betroffen sind.

Die EU-Richter hatten im Dezember 2018 entschieden, dass die Grenzwerte, die im Labor gelten, auch bei den Tests unter echten Fahrbedingungen genau eingehalten werden müssen. Die EU-Justiz verwarf damit die sogenannten Konformitätsfaktoren, die auf der Straße anstelle des Grenzwerts von 80 Milligramm pro Kilometer zunächst 168 Milligramm erlauben. Ab Anfang kommenden Jahres dürfen neue Modelle dann 114 Gramm nicht überschreiten.

EU-Wahl wird neue Regelung verzögern

Das EuG hatte auf Antrag der Städte Paris, Brüssel und Madrid entschieden, dass die Kommission die Vorschriften nicht in einem vereinfachten Gesetzgebungsverfahren hätte beschließen dürfen, sondern das aufwendigere Ordentliche Gesetzgebungsverfahren hätte wählen müssen, an dem die Mitgliedsländer und das Parlament deutlich stärker beteiligt sind.

Die EU-Kommission argumentiert dagegen, sie habe nicht die Grenzwerte selbst verändert, sondern lediglich einen Sicherheitsaufschlag festgesetzt, der etwa berücksichtige, dass die Messungen mit mobilen Analysegeräten ungenauer seien als die im Labor, und zudem jährlich überprüft werde. Um ein Aus für die Faktoren abzuwenden, will die Kommission trotz der Berufung dem Urteil nachkommen und ein Gesetzgebungsverfahren einleiten.