Das Gesundheitsministerium von Karl Lauterbach sieht durch die geplanten Cannabis-Legalisierung eine starke Kostenentlastung der Justiz (Archivfoto). Foto: IMAGO/Future Image/IMAGO/Frederic Kern

Das Ministerium von Karl Lauterbach hat einen fertigen Gesetzentwurf an Bundesländer und Verbände zur Prüfung geschickt. Es sieht durch die Cannabis-Freigabe Milliardeneinsparungen bei der Strafverfolgung. Kritik kommt aus Baden-Württemberg.

Das Bundesgesundheitsministerium rechnet durch die geplante Cannabis-Legalisierung mit einer Kostenentlastung bei Strafverfolgungsbehörden, Gerichten und Gefängnissen von jährlich mehr als einer Milliarde Euro. Das geht aus einem überarbeiteten Gesetzentwurf hervor, den das Ministerium laut eines Sprechers am Donnerstag an die mit dem Thema befassten Verbände verschickt hat.

Dem Entwurf zufolge, über den die Zeitungen der Funke Mediengruppe zuerst berichtet hatten, geht das Ministerium von jährlichen Einsparungen bei Strafverfolgungsbehörden in Höhe von 800 Millionen, bei Gerichten in Höhe von 220 Millionen Euro und bei Justizvollzugseinrichtungen in Höhe von 35 Millionen Euro aus.

Kritik an Diskussion um Milliarden-Einsparung

Die baden-württembergische Justizministerin Marion Gentges (CDU) hat das scharf kritisiert. Gentges sagte am Donnerstag in Stuttgart, wer sich bei dem Thema vom Einsparpotenzial leiten lasse, ebne den Weg für eine Justiz nach Kassenlage und nicht nach rechtlich Gebotenem. „Das Argument der Justizentlastung ließe sich bei jedem Straftatbestand anführen: Ladendiebstahl, Beleidigung oder Umweltdelikte - all das bindet Ressourcen der Strafverfolgung.“ Das seien Delikte, die man nicht unverfolgt lasse, weil man die dahinterstehenden Rechtsgüter schützen wolle. „Alleine darauf kommt es bei der Frage an, ob wir als Staat ein Verhalten unter Strafe stellen.“

Bis zu 25 Gramm Cannabis sollen erlaubt sein

Bereits bekannt war, dass grundsätzlich der Besitz von bis zu 25 Gramm Cannabis für über 18-Jährige und der Anbau von maximal drei Pflanzen zum Eigenbedarf erlaubt werden sollen. Einen freien Verkauf der Droge in spezialisierten Geschäften soll es nicht geben. Auch das war bereits bekannt. Cannabis soll stattdessen in genannten Cannabis-Clubs gemeinschaftlich angebaut und abgegeben werden dürfen. Die Vereine und Vereinsmitglieder müssen sich dabei auf strenge Regeln einstellen.

Innerhalb der Vereine und im Umkreis von 200 Metern – ursprünglich waren 250 Meter geplant – soll kein Cannabis konsumiert werden dürfen. Räume und Grundstücke der Cannabis-Clubs, in oder auf denen die Droge gelagert und angebaut wird, müssen umzäunt und gesichert werden, etwa mit einbruchsicheren Türen und Fenstern. Gewächshäuser brauchen einen Sichtschutz. Cannabis-Vereine müssen Sucht- und Präventionsbeauftragte benennen und sicherstellen, dass Grenzwerte für Pflanzenschutz- oder Düngemittelrückstände eingehalten werden.

Cannabis darf nur an Mitglieder ausgegeben werden, maximal 50 Gramm im Monat und nur in einer „neutralen Verpackung“, damit es für Jugendliche keine „Konsumanreize“ gibt, wenn sie diese zu sehen bekommen. Ein Beipackzettel mit Angaben zu Gewicht, Erntedatum, Mindesthaltbarkeitsdatum, Sorte sowie Wirkstoffgehalt soll Pflicht sein.

Gesetzentwurf Mitte August im Bundeskabinett?

Zudem darf in der Öffentlichkeit in einem Abstand von bis zu 200 Metern zu Schulen, Kitas, Spiel- oder Sportplätzen nicht gekifft werden. In Fußgängerzonen bleibt es wie schon im ursprünglichen Entwurf, der Anfang Mai bekannt geworden war, beim angestrebten Konsumverbot zwischen 7 und 20 Uhr.

Nach dpa-Informationen könnte der Gesetzentwurf Mitte August im Bundeskabinett auf den Weg gebracht werden. Dann wäre der Bundestag am Zug. Der Bundesrat muss den Plänen zufolge nicht zustimmen. Bundesländer wie Bayern, die gegen eine Legalisierung sind, können das Vorhaben daher voraussichtlich nicht über die Länderkammer stoppen. Die Pro-Cannabis-Vertreter in der Ampel-Koalition hoffen, dass die Legalisierung noch dieses Jahr umgesetzt wird.