Als im April 2013 in Bangladesch eine Textilfabrik einstürzte, rückte das die Arbeitsbedingungen am Anfang der textilen Lieferkette in den Fokus. Foto: dpa/Abir Abdullah

Das deutsche Lieferkettengesetz ist durchaus mit Augenmaß gemacht, meint Wirtschaftsredakteur Daniel Gräfe. Unternehmen sollten es deshalb nicht diskreditieren, indem sie falsche Forderungen stellen.

Seit Januar gilt in Deutschland das Lieferkettengesetz, das Unternehmen bei Verstößen gegen Menschen- und Umweltrechte in ihren Lieferketten in die Verantwortung nimmt. So offensichtlich einst die freiwillige Selbstverpflichtung in der Einhaltung der Standards versagte und den Gesetzgeber ins Spiel brachte, so augenscheinlich sind derzeit manche Auswüchse in der Praxis. Dass etwa unbescholtene Handwerksbetriebe in die bürokratischen Mühlen ihrer Auftraggeber geraten, um diese von Risiken freizustellen, ist so nicht vorgesehen.