Die EnBW hat Ärger in Sachen Datenschutz Foto: dpa

Hat die EnBW unerlaubt Telefongespräche mitgeschnitten? Bisher sah sich der Konzern nach internen Ermittlungen auf der sicheren Seite – nun nimmt die Justiz allerdings doch Ermittlungen auf. Was dabei herauskommt, ist allerdings noch nicht absehbar.

Karlsruhe - Überraschende Wende im Fall von aufgezeichneten Servicetelefonaten bei der EnBW: Wie am Dienstag bekannt wurde, hat die Staatsanwaltschaft Karlsruhe Ermittlungen gegen Verantwortliche der EnBW wegen unerlaubten Mitschneidens von Kundengesprächen aufgenommen. Allerdings richte sich der Anfangsverdacht nicht gegen die Konzernspitze. Ein Sprecher der Staatsanwaltschaft bestätigte am Dienstag einen entsprechenden Bericht der „Stuttgarter Zeitung“. Das Verfahren sei bereits Ende Juni eingeleitet worden.

Damit ist ein monatelanges Verwirrspiel um den kuriosen Fall zunächst beendet. Die umstrittene Praxis war Ende April bekanntgeworden. EnBW-Personalvorstand Bernhard Beck hatte auf der Hauptversammlung des Konzerns eingeräumt, dass alle Gespräche in einem temporären Arbeitsspeicher erfasst worden seien – allerdings nur aus technischen Gründen. Bei einem Widerspruch des Kunden werde die Aufzeichnung unmittelbar nach dem Gespräch unwiederbringlich gelöscht, sagte er damals. Wenig später stellte die EnBW nach eigenen Aussagen das Mitschneiden komplett ein und beauftrage den Datenschutzbeauftragten des Landes, Jörg Klingbeil, mit einer Untersuchung. Anfang Juli hatte sich die EnBW in der Sache dann quasi selbst entlastet und angeführt, dass alle Mitschnitte durch einen Störton automatisch unbrauchbar gemacht worden seien. Gespräche mit dem Lieferanten der Software hätten das ergeben.

Zur aktuellen Wende wollte sich der Konzern am Dienstag nicht äußern. Man begleite die Arbeit der Staatsanwaltschaft konstruktiv, sagte ein Sprecher.