Achtung: Nicht einfach Holz im Wald mitnehmen! Foto: Roman Samborskyi / shutterstock.com

Hier erfahren Sie, ob man Brennholz einfach im Wald sammeln darf und worauf man dabei achten muss.

Laut dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft ist jedes Waldstück in Deutschland im Besitz von jemandem. Immerhin 48 % sind nach offiziellen Zahlen in Privatbesitz. Weitere 29 % gehören den Ländern, 19 % Körperschaften und gerade einmal 4 % dem Bund. In privaten Wäldern ist das Holzsammeln nur mit Genehmigung des Waldbesitzers gestattet. Handelt es sich aber um Staatswälder, finden sich in den Landeswaldgesetzen meist spezielle Regelungen zum Sammeln von Holz. Während manche Bundesländer dies komplett verbieten, darf in anderen sogenanntes Leseholz in Kleinstmengen für den Eigenbedarf gesammelt werden. Dabei handelt es sich in der Regel um herumliegende, dürre Äste und Zweige, die von allein vom Baum gefallen sind. Also Holz, das sich ohnehin nur sehr schlecht als Brennholz für den heimischen Kamin nutzen lässt.

Im Zweifelsfall beim Forstamt anfragen

Aufgrund der verschiedenen Besitzverhältnisse und unterschiedlichen Regelungen im Hinblick auf das Holzsammeln im Wald, sollten Sie immer beim örtlichen Forstamt nachfragen, ob und wie viel Holz in welchen Wäldern gesammelt werden darf. So gehen Sie kein Risiko ein. Denn das Sammeln von Holz ohne die entsprechende Genehmigung kann empfindliche Geldstrafen nach sich ziehen (siehe Bußgeldkatalog). Für das Sammeln von größeren Mengen können in manchen Städten und Gemeinden sogenannte Holzsammelscheine erworben werden. Damit können Sie oft in extra dafür vorgesehenen Waldabschnitten in einem begrenzten Zeitraum Brennholz sammeln.