Die Ampelkoalition lehnt die Einrichtung eines Untersuchungsausschusses zur Cum-Ex-Steueraffäre ab. Sie hat dafür gute Gründe. Ob sie ausreichend sind, muss das Verfassungsgericht prüfen, findet unser Berlin-Korrespondent Norbert Wallet.
Parlamentarische Untersuchungsausschüsse sind in allererster Linie Mittel des tagespolitischen Kampfes und keine Instrumente der Sachaufklärung. Dafür sind, wenn Belange mit strafrechtlicher Relevanz eine Rolle spielen, die Staatsanwaltschaften und letztlich die Gerichte zuständig. Das sollte man bedenken, wenn die Union nun beredt darüber Klage führt, dass die Abgeordneten der Koalition die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses abgelehnt haben, der sich mit der Cum-Ex-Steueraffäre beschäftigen sollte. Dabei hätte es um die Frage gehen sollen, ob der heutige Bundeskanzler Olaf Scholz in seiner Zeit als Hamburger Bürgermeister aktiv darauf Einfluss genommen hatte, dass die Warburg-Bank von einer millionenschweren Rückzahlung verschont blieb.
Es geht um ein wichtiges Oppositionsrecht
Das heißt nicht, dass man die Ablehnung der Ampel auf die leichte Schulter nehmen sollte. Es geht auch um eine wichtiges Oppositionsrecht, das gegen Regierungswillkür schützen soll. Es ist das erste Mal, dass ein solcher Ausschuss abgelehnt wurde, für dessen Beantragung genügend Stimmen aus den Reihen der Opposition vorlagen. Aber die Ampel konnte für ihre Haltung einen guten Grund angeben: Tatsächlich hätte der Ausschuss das Handeln einer Landesregierung kontrollieren oder doch überprüfen müssen. Das ist verfassungsrechtlich heikel. Zudem gibt ja bereits einen entsprechenden intensiv arbeitenden Untersuchungsausschuss in der Hamburger Bürgerschaft.
Die Union will in dieser Frage nun umgehend das Bundesverfassungsgericht anrufen. Das ist richtig so und keineswegs ein weiteres Instrument im parteipolitischen Tageskampf. Zur Debatte stehen hier diffizile Verfassungsfragen und da ist eine grundsätzliche Klärung durch die Karlsruher Richter sehr wünschenswert.