Auf deutschen Sportplätzen darf es künftiger um fünf Dezibel lauter sein als bisher erlaubt. Foto: DFB

Am Donnerstag hat der Bundestag die Lockerung für Lärmschutzanlagen auf Sportplätzen gebilligt. Künftig ist das laute Sportlern auch an Sonn- und Feiertagen erlaubt – aber auch hier gelten strickte Regeln.

Berlin - Auf Sportplätzen ist künftig mehr Lärm erlaubt: Der Bundestag billigte am Donnerstag mit den Stimmen der Koalition bei Enthaltung der Opposition eine Lockerung der Lärmschutzverordnung für Sportanlagen, mit der künftig ein höherer Geräuschpegel am Abend sowie den Ruhezeiten an Sonn- und Feiertagen erlaubt sein wird.

Fünf Dezibel lauter

Die Richtwerte für die abendlichen Ruhezeiten sowie für die an Sonn- und Feiertagen zwischen 13.00 und 15.00 Uhr geltenden Ruhezeiten werden dafür um fünf Dezibel erhöht. Damit gelten für diese Zeiten die gleichen Richtwerte wie bisher tagsüber außerhalb der Ruhezeiten. Unverändert bleiben die morgendlichen Ruhezeiten. Bundesumweltministerin Barbara Hendricks (SPD) verwies darauf, dass es wegen der immer dichteren Bebauung in Ballungszentren zunehmende Nachbarschaftskonflikte um Sportveranstaltungen gebe. Der Breiten- und Freizeitsport müsse aber weiterhin seinen Platz in den Städten haben. Deshalb sei die Anpassung der Lärmschutzverordnung erforderlich. Bevor sie in Kraft tritt, muss noch der Bundesrat zustimmen.